Wie wichtig ist der Schutz von alten Menschen? «Sehr wichtig!»

Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen hat für den Regierungsrat höchste Priorität. In einer Antwort auf eine Interpellation führt er aus, wie er ältere Menschen möglichst gut vor dem Coronavirus schützt.



Der Zirkus Mugg führte im Frühling 2020 eigens für die Glarner Alters- und Pflegeheime eine Zirkustournee durch • (Foto: Keystone)
Der Zirkus Mugg führte im Frühling 2020 eigens für die Glarner Alters- und Pflegeheime eine Zirkustournee durch • (Foto: Keystone)

Am 4. Februar 2021 reichte die Grüne Fraktion die Interpellation «Mehr Schutz, Gesundheit und Unterstützung für die Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen» ein. Sie möchte vom Regierungsrat wissen, was dieser unternimmt, um in den Heimen alle betroffenen Personen optimal vor dem Coronavirus zu schützen. Der Regierungsrat führt in seinen Antworten aus, wie er die Heimbewohnerinnen- und bewohner sowie die Institutionen unterstützt, wie er sie bezüglich Impfen und Testen priorisiert und dass er seit Ausbruch der Pandemie umfassend öffentlich über die Pandemiebewältigung Bericht erstattet.
«Der Kanton Glarus gehörte zu den ersten Kantonen, die Ende Februar 2021 die Durchimpfung der Alters- und Pflegeheime abgeschlossen hatten.»

Beantwortung der Fragen

Wieso machte der Kanton Glarus bei den Heimen nicht häufiger Coronatests wie andere Kantone? Wieso wendet er in Heimen bisher keine neuen Testverfahren (PCR-Speicheltests oder Antigen-Schnelltests) für Besucher/-innen, Bewohner/-innen und Pflegende an, um das Risiko von weiteren Ansteckungen zu minimieren? 
Regierungsrat: Der Regierungsrat verweist auf die ausführliche Antwort zur Interpellation «Breites Covid-Testen – analog zum Kanton Graubünden». Wie der Regierungsrat darin festhält, sind erst seit Anfang März 2021 die rechtlichen, finanziellen und praktischen Voraussetzungen vorhanden, um regelmässig Tests durchzuführen. Seit März 2021 werden entsprechende repetitive Tests bei nicht-symptomatischen Personen zur Prävention von Covid-19 bei besonders gefährdeten Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen im Kanton Glarus durchgeführt. 

Der Kanton Glarus gehört im Übrigen zu den ersten Kantonen, die Ende Februar 2021 die Durchimpfung der Alters- und Pflegeheime abgeschlossen hatten. Die Notwendigkeit des Testens und von (strengen) Massnahmen verringert sich dadurch.

Stimmt es, dass bei einem Übertritt vom Kantonsspital in ein Heim keine Tests gemacht werden? Wenn ja, wieso nicht? 
Regierungsrat:Die Tests bei einem Übertritt vom Kantonspital in ein Alters- und Pflegeheim werden von den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich gehandhabt. Verschiedene Alters- und Pflegheime bestehen auf einen möglichst zeitnahen PCR-Test bei einem Ein- bzw. Übertritt. Unabhängig davon müssen die neu bzw. wieder eingetretenen Bewohnerinnen und Bewohner anschliessend für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag erfolgt ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest. Bei einem negativen Resultat wird die Quarantäne aufgehoben. Die Bewohnerin bzw. der Bewohner wird aber weiterhin beobachtet. Möchte die Bewohnerin oder der Bewohner keinen Test durchführen, dauert die Quarantäne zehn Tage.

Stellt die eingeschränkte Bewegung während der Quarantäne oder Isolation bei diesen älteren Bewohnerinnen und Bewohnern ein zusätzliches Gesundheitsrisiko dar? Werden dabei auch Grundrechte verletzt? 
Regierungsrat: Eine Einschränkung im persönlichen Aktionsradius aufgrund einer Quarantäne oder Isolation kann für die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime physisch wie psychisch belastend sein. Die Alters- und Pflegeheime bemühen sich, Beziehungen durch Kontakte im Zimmer aufrechtzuerhalten und geben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch die Möglichkeit, sich begleitet im Freien zu bewegen. Ein unbegleitetes Spazieren im Haus ist betrieblich nicht möglich, da die spontanen Gesprächsmöglichkeiten eine Gefährdung anderer Bewohnerinnen und Bewohner zur Folge haben können.

Die Anordnung einer Quarantäne bzw. Isolation stellt zwangsläufig einen Eingriff in die Grundrechte dar. Dies gilt bei Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen genauso wie bei anderen Personen. Betroffen ist insbesondere das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Individuell verschieden können weitere Grundrechte wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen, das Recht auf Ehe und Familie, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Wirtschaftsfreiheit betroffen sein. Eine Quarantäne oder eine Isolation darf daher nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden und muss verhältnismässig sein.

Sucht und unterstützt der Kanton andere Lösungen als die zehn Tage «Zimmerarrest», also das Ausharren auf kleinstem Raum, die mancherorts als Quarantänemassnahme eingesetzt werden? 
Regierungsrat: Der Kanton Glarus hält sich an die bundesrechtlichen Vorgaben in der COVID-19-Verordnung besondere Lage und die Weisungen des Bundesamts für Gesundheit zu Quarantäne und Isolation. Seit dem 8. Februar 2021 besteht dabei die Möglichkeit, die Quarantäne mittels eines frühestens am 7. Tag der Quarantäne durchgeführten negativen Tests vorzeitig zu beenden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass solche Situationen im Einzelfall sehr belastend sein können.

Was hat der Regierungsrat bisher unternommen, um in den Heimen alle Betroffenen optimal zu unterstützen, und wo besteht noch Handlungsbedarf? Wie kann unter Einhaltung der Schutzmassnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ein möglichst lebenswerter Heimalltag erhalten werden? Wie kann die kantonale Task Force die Heimleitungen dabei unterstützen? 
Regierungsrat: Der Regierungsrat bzw. die zuständigen Departemente Finanzen und Gesundheit sowie Volkswirtschaft und Inneres stehen mit den Alters- und Pflegeheimen in einem engen und regelmässigen Austausch. Mögliche Massnahmen und Empfehlungen werden jeweils vorgängig gemeinsam diskutiert. So erfolgten z. B. die Anordnungen zu den Besuchsmöglichkeiten und der FFP2-Maskentragpflicht in enger Absprache mit den betroffenen Institutionen. Der Kanton Glarus unterstützte die Alters- und Pflegeheime zudem wiederholt durch den Einsatz von Zivilschutzleistenden. Zum Einsatz kamen aber auch Zivildienstleistende und Freiwillige. Nicht zu vergessen sind die Freiwilligenorganisation KISS Kanton Glarus sowie die Leistungen der Pro Senectute, mit welcher der Kanton Glarus eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Abgesehen von den Vorgaben betreffend die Besuche und die FFP2-Maskentragpflicht für Mitarbeitende verzichtete der Kanton Glarus aber auf über die Bundesvorschriften hinausgehende generelle Vorgaben an die Alters- und Pflegeheime. Er belässt damit den Alters- und Pflegeheimen bewusst einen Freiraum in der Anwendung der Vorschriften. Es liegt in der Verantwortung der Alters- und Pflegeheime selbst, ihren Bewohnerinnen und Bewohner unter Einhaltung der Schutzkonzepte einen möglichst lebenswerten Heimalltag zu ermöglichen. 

Wird der Kanton die Zusatzkosten für Mehrleistungen beim Personal und Betrieb der Heime quasi als «Härtefälle im öffentlichen Dienst» übernehmen und Heime mittelfristig unterstützen?
Regierungsrat: Der Regierungsrat hat in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 entschieden, dass der Kanton Glarus die pandemiebedingten Mehrkosten des Kantonsspitals Glarus (3,5 Mio. Fr.) und der innerkantonalen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (0,45 Mio. Fr.) übernehmen wird. Der Kanton Glarus ist in diesen Bereichen für die Sicherstellung und Finanzierung der Versorgung verantwortlich. Er übernimmt zudem die Kosten aufgrund der vom Departement Finanzen und Gesundheit angeordneten FFP2-Maskentragpflicht in allen betroffenen Gesundheitseinrichtungen. 

In der ambulanten und stationären Langzeitpflege obliegt die Sicherstellung und Finanzierung der Versorgung hingegen grundsätzlich den Gemeinden. Der Regierungsrat ist daher der Ansicht, dass für eine allfällige Übernahme der Mehrkosten (insgesamt rund 1,2 Mio. Fr.) oder Verluste (0,9 Mio. Fr.) der Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheime die Gemeinden zuständig sind. Die Gemeinde Glarus ist ihrer Verantwortung dabei bereits nachgekommen und hat knapp 200 000 Franken zur Deckung der durch die Pandemie verursachten Mehrkosten bei den Alters- und Pflegeheimen Glarus bewilligt (siehe Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 8.2.2021).

Wie beurteilt der Regierungsrat die öffentliche Information über die Heime und wo könnte der Kanton auch in der Kommunikation die Heime unterstützen (z. B. Information zu den Besuchsmöglichkeiten, Maskenpflicht, Abläufe beim Impfen)?
Regierungsrat: Seit Beginn der Pandemiebekämpfung läuft die Kommunikation in Absprache mit den zuständigen Verantwortlichen der Alterszentren auf Gemeindestufe zentral über die Fachstelle Information und Kommunikation des Kantons Glarus (Staatskanzlei). Die externe Kommunikation, z. B. bei der temporären Verlegung vom Alterszentrum Bühli in Ennenda ins Lihn in Filzbach oder beim Ausbruch im Alterszentrum Schwanden, wurde jeweils mit den Geschäftsleitungen und dem jeweiligen Verwaltungsratspräsidenten abgesprochen und durch den Kanton Glarus durchgeführt. Medienanfragen werden ebenfalls – hier in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Heimwesen des Kantons Glarus und den einzelnen Institutionen – durch die Fachstelle Information und Kommunikation zentral beantwortet. Dies entsprach einem Bedürfnis der Heimleitungen. Für spezifische Fragestellungen zu den einzelnen Häusern sowie die Information der Bewohnenden und ihrer Angehörigen zeichnen sich diese selber verantwortlich.

Das Informationsbedürfnis ist gross. Der Newsroom des Kantons Glarus mit aktuellen Meldungen wird seit Ausbruch der Pandemie durchschnittlich 56 000 Mal pro Monat (vorher 8400 Mal pro Monat) aufgerufen. Der Website-Bereich des Departements Finanzen und Gesundheit – auf welcher sich die Coronavirus-Informationsseite befindet – wurde zwischen März 2020 und März 2021 rund 1,1 Millionen Mal aufgerufen (Vorjahresperiode: 150 000 Aufrufe). Seit Ausbruch der Pandemie wurden 165 Medienmitteilungen dazu publiziert, rund 15 Prozent davon haben den Bereich der Alters- und Pflegeheime betroffen.

Sowohl beim Impfkonzept wie auch bei den präventiven Flächentests steht der Kanton in engem Austausch mit den Alters- und Pflegeheimen. In beiden Fällen werden die Alters- und Pflegeheime konsequent priorisiert. Die Zusammenarbeit hat sich aus Sicht des Regierungsrates bewährt und es wird eine sehr umfassende Öffentlichkeitsarbeit geleistet.

Das Informationsbedürfnis der Glarner ist gross. Und es wird umfassend zum Coronavirus informiert (März 2020 bis März 2021):
1,1 Millionen Aufrufe der Coronainfo-Website 
165 Medienmitteilungen