Wildfleisch falsch deklariert

Von den vier kontrollierten Betrieben im Kanton Glarus haben zwei das angebotene Wildfleisch falsch deklariert.



Mitteilung vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (zvg)
Mitteilung vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (zvg)

Während der Jagd- und Wildsaison stammt nicht jedes angebotene Wildbret aus heimischer Jagd oder Zucht. Oft wird das Fleisch aus dem Ausland importiert, da es dort günstiger ist. Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit überprüften in den Kantonen Graubünden und Glarus stichprobenweise, ob über die Herkunft des Wildbrets wahrheitsgetreu informiert wird. Von den vier kontrollierten Betrieben im Kanton Glarus hat ein Betrieb ausländisches Wild als inländisches angepriesen. Ein zweiter Betrieb hat lediglich die EU deklariert, obwohl das genaue Herkunftsland angegeben werden müsste.

Die Überprüfung fand im September und Oktober 2023 statt und konzentrierte sich auf Gastronomiebetriebe, die während der Jagdsaison Werbung für Wildgerichte machen. Die behauptete Herkunft des Wildfleisches wurde anhand der Angaben auf dem Lieferschein oder noch vorrätiger, etikettierter Ware überprüft.

Die Kontrollresultate in GR und GL

Insgesamt wurden 34 Lebensmittelbetriebe, darunter 32 Restaurants, eine Metzgerei und ein Betrieb zur Wildbearbeitung überprüft. In 13 Betrieben (38%) wurden Mängel festgestellt: In sieben Fällen wurde fälschlicherweise eine Schweizer oder regionale Herkunft vorgegeben, obwohl das Wildfleisch aus dem Ausland stammte. In fünf Fällen wurde statt des Herkunftslandes, wo das Tier erlegt wurde, lediglich der Begriff EU angegeben. Ein Betrieb konnte die von ihm behauptete Herkunft des Fleisches aufgrund fehlender Unterlagen nicht beweisen. Aufgrund des unbefriedigenden Ergebnisses wird die Deklaration der Fleischherkunft insbesondere während der Jagdsaison verstärkt kontrolliert werden müssen.