Wir blicken durch unser duales System

Der kantonale katholische Kirchenrat lud das Dekanat und alle Kirchenrätinnen und Kirchenräte zum gemeinsamen Treffen ins Josefsheim nach Näfels ein. Eine stattliche Anzahl nahmen an dieser Zusammenkunft teil. Mit Dekan Harald Eichhorn, Dr. Stefan Müller und Daniela Gallati standen dem Anlass drei kompetente Personen vor, welche mit dem dualen System vertraut und in ihm vernetzt sind.



Wir blicken durch unser duales System

«Spezialfall Schweiz»

In seiner Begrüssung wies der Präsident der Kath. Landeskirche Dr. Stefan Müller auf den Spezialfall Schweiz in der Kirche hin. Die Schweiz kennt die Amtskirche («Seelsorgelinie») und die staatskirchenrechtlichen Körperschaften (Kirchgemeinden/ Landeskirchen). Dies sei eine Herausforderung, aber auch eine sehr grosse Chance. Die Kirchgemeinde bestimmt, wie die Steuergelder verwaltet werden und somit bleiben 85% der Einnahmen in der Kirchgemeinde, was weltweit eine Eigenheit sei. Dies setze eine wertschätzende Zusammenarbeit voraus, in welcher die jeweiligen Kompetenzen geachtet werden und ein guter Dialog im Zentrum steht.

Pfarrei ist kleinste Einheit

Im Kanton Glarus gibt es fünf Pfarreien und einen Seelsorgeraum. Der ortsansässige Pfarrer ist von Amtes wegen im Kirchenrat mit beratender Stimme und vertritt dort die seelsorgerliche Seite. An einigen Orten ist er als gewähltes Mitglied in der kirchlichen Behörde. So sei die Zusammenarbeit im dualen System gewährleistet. Denn der Pfarrer gehört dem Dekanat an und dieses ist die Verbindung zum Generalvikariat, Bistum usw. Auf Pfarreiebene steht den Seelsorgern ein Laienrat, genannt Pfarreirat, zur Seite. Diese unterstützen bei Pfarreianlässen und beraten. Im Kanton gibt es dieses Gremium in Niederurnen, Näfels und Glarus Süd. Es sei wichtig, dass die «Räte» sich nicht vermischen und die zugeteilten Arbeits- und Aufgabenbereiche geachtet werden.

Typisch christliches System oder «Schönwetter-System»?

Die Staatskirchenrechtliche Organisation stützt sich auf die Bundesverfassung, die Kantonsverfassung, sowie das Gemeindegesetz ab und hat eine eigene Landeskirchenverfassung. Somit sind die gesetzlichen Grundlagen klar definiert und festgelegt. Die Weltkirche und die vielen Negativschlagzeilen der letzten Jahre vermiesen das Bild der Kirche vor Ort. Was die Landeskirchen und das Bistum Chur veranlassten gemeinsam ein Schutzkonzept zum Schutz von Übergriffen zu erstellen, welches nun umgesetzt wird. Am Anlass kam sehr schön zum Ausdruck, wie aktiv die Kirchgemeinden und Pfarreien im Kanton Glarus sind. Dies wird immer wieder vergessen, Kirche findet im Dorf statt und ist Gemeinschaft für alle Generationen, Solidarität und Diakonie. Die Kirche nimmt auch wichtige karitative Aufgaben wahr. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien und Kirchgemeinden ist die Grundvoraussetzung für das Zusammenspiel der Kath. Kirche. So werden nicht nur Kulturgüter erhalten, sondern auch der Staat wird von verschiedensten Aufgaben entlastet.

Braucht es all die Organe?

In den Gruppenarbeiten «Umsetzung des Schutzkonzeptes im Kanton Glarus», Organisation der Kirche im Kanton Glarus und «Umgang mit Anträgen und Gesuchen» wurde rege diskutiert. Es kam deutlich zum Vorschein, wie die Abläufe in der Kirche funktionieren. Wie es eine Gruppe schön formulierte: «Es ist eine Kultur der Achtsamkeit». So ging ein lehrreicher, informativer und interessanter, fast zu kurzer Morgen zu Ende.