Wir sind Landsgemeinde: 100 Jahre Proporz

Aus der Geschichte kann man lernen. Der Public Newsroom gl.ch blickt in loser Reihenfolge zurück auf bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde. Heute: Wie vor 100 Jahren das Proporzverfahren bei der Bestellung des Landrats eingeführt wurde.



1918 wurde das Proporzsystem auf Bundesebene (Nationalrat) eingeführt, allerdings erst im dritten Anlauf • (Wahlplakat Wikimedia)
1918 wurde das Proporzsystem auf Bundesebene (Nationalrat) eingeführt, allerdings erst im dritten Anlauf • (Wahlplakat Wikimedia)

Vor 100 Jahren führte die Landsgemeinde im Kanton Glarus das Verhältniswahlverfahren für den Landrat ein. Allerdings wurde dies schon einige Jahre später, 1924, nochmals im Ring diskutiert. Ein Memorialsantrag forderte die Aufhebung des Proporz- zugunsten des früheren Majorzverfahrens. Er forderte ausserdem, dass für die Ermittlung der zugrundeliegenden Einwohnerzahl nur Schweizerbürger eingerechnet werden.

Begründet wurde der Vorstoss damit, «dass diese Wahlart zu vielen Parteibildungen und zu Hader geführt habe und die Qualität des Landrates nicht gestiegen sei.» Seinen zweiten Vorschlag begründete der Antragsteller so: «Ein tüchtiger Stab werde mehr leisten, als viele Unberufene. Haben Ausländer kein Wahl- und Stimmrecht, so brauchen sie auch keine Vertretung im Landrate. Landgemeinden mit wenig Ausländern kommen gegenüber industriellen, ausländerreichen Gemeinden in der Mandatbestellung zu kurz.»

Stabilität der Gesetzgebung

Regierung und Landrat waren nicht angetan von diesem Vorstoss zum Rückschritt: «(...) so müssen wir doch auch hier wiederholen: Im allgemeinen Landesinteresse ist eine gewisse Stabilität in der Gesetzgebung wünschbar, und schon nach vier Jahren des Inkrafttretens eines von der Landsgemeinde angenommenen Gesetzes wieder in eine Revision dieses Gesetzes einzutreten, ohne dass dafür ganz gewichtige Gründe geltend gemacht werden können, erscheint vom Standpunkt einer ruhigen und geordneten Entwicklung der Gesetzgebung nicht als gerechtfertigt.»

Vorteile des Prozorzverfahrens

Im Memorial von 1924 werden die ersten Erfahrungen mit dem neuen System beschrieben. Obwohl der Landrat in damals 19 kleinen Wahlkreisen ermittelt wurde (und es dadurch immer noch sehr «majorzte»), wurde festgestellt: «…dass mit der Ausschliesslichkeit bei Wahlen, mit der rücksichtslosen Ausnützung der Majorität gebrochen worden ist und die Minderheiten, soweit sie eine den Anspruch auf eine verhältnismässige Vertretung begründete Stärke ausweisen, diesen Anspruch durchzusetzen vermocht haben. Das Gesetz hat nach dieser Richtung seinen Hauptzweck erfüllt.»

Nur ein Wahlgang

Die vom Antragsteller ins Feld geführte Einfachtheit der Majorzwahl wurde im Memorial gekontert mit dem Argument, dass beim Proporzverfahren ein einziger Wahlgang genüge. Beim Majorzsystem seien hingegen regelmässig zweite Wahlgänge durchzuführen.

Wer im Kanton wohnt, wird gezählt

Auch der zweite Vorstoss wurde im Memorial zur Ablehnung empfohlen. Zur Ermittlung der massgeblichen Zahl für die Mandatszuteilung im Landrat sollte die Wohnbevölkerung (und nicht nur die Kantonsbürger) gezählt werden. Zum einen sei ein entsprechender Vorstoss auf Bundesebene bereits 1903 wuchtig bachab geschickt worden, zum anderen sei eine sich daraus ergebende Reduktion des Landrats von 68 auf 59 Sitze nicht opportun.

Gemäss Landsgemeindeprotokoll fand der Antragsteller bei seiner eindringlichen Annahmeempfehlung im Ring zwar Zustimmung, aber die Gegenrede von Verfechtern des landrätlichen Ablehnungsantrags setzte sich durch: «In getrennter Abstimmung werden beide Memorialsanträge abgelehnt; Antrag I mit grosser Mehrheit, Antrag II fast einstimmig.»

Und heute?

  • Das Proporzverfahren für den Landrat ist unbestritten, auch nach der Senkung der Anzahl Landratssitze auf 60 (Verteilung aktuell: Glarus Nord: 27 Mandate, Glarus: 19 Mandate, Glarus Süd: 14 Mandate).
  • Bis zur Gemeindefusion im Jahre 2011 flammte immer wieder die Diskussion auf, ob es nicht alternative Berechnungsformeln für die Sitzverteiung gäbe, welche politische Minderheiten besser schützen vor Majorzeffekten, die sich zwangsläufig aus sehr kleinen Wahlreisen ergeben (siehe auch D'Hondt-Verfahren). 
  • 2018 wurde die Verteilung der Landratsmandate geändert. Sie erfolgt seither nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë . Dadurch gewann Glarus Nord zugunsten von Glarus Süd einen Sitz.