Wir sind Landsgemeinde: Der St. Fridolinstag war den Glarnern bis 1973 heilig

Aus der Geschichte kann man lernen. Der Public Newsroom gl.ch blickt in loser Reihenfolge zurück auf bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde. Heute: Wie der Landrat 1912 die Anzahl gesetzlicher Feiertage senken wollte.



Auf einen arbeitsfreien St. Fridolin-Tag wollte die Landsgemeinde 1912 nicht verzichten, auch nicht unbezahlt • (Freiburger Diöezesan-Archiv)
Auf einen arbeitsfreien St. Fridolin-Tag wollte die Landsgemeinde 1912 nicht verzichten, auch nicht unbezahlt • (Freiburger Diöezesan-Archiv)

Der kantonale Handels- und Industrieverein stellte 1912 den Memorialsantrag, die Anzahl der staatlich anerkannten Feiertage zu reduzieren. Im Einklang mit dem Bundesgesetz wären acht Feiertage opportun, im Glarnerland gab es jedoch einige mehr für Protestanten und noch mehr für Katholiken. Um dies zu kompensieren und zu legitimieren, durften Katholiken an gewissen Nachfeiertagen arbeiten, statt – natürlich ohne Entlöhnung – frei zu haben.

Protestanten arbeiten sowieso nicht

Etwas unübersichtlich war die rechtliche Lage, weil 1912 für Katholiken und Protestanten unterschiedliche Gesetzesregelungen bestanden: An den «Nachheiligtagen» des Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes durften Katholiken arbeiten, was aber – so das Memorial – illusorisch sei, weil «fast alle grösseren Industriellen in unserem Kanton Protestanten sind, in deren Betrieben an den fraglichen Tagen sowieso nicht gearbeitet» werde. Der Umstand, dass der Anteil der katholischen Arbeiterschaft zunehme, weil in der Textilindustrie zunehmend Arbeitskräfte aus dem katholischen Ausland (Italien, Bulgarien, Rumänien, Böhmen) rekrutiert würden, ändere auch nichts daran, zumal das technische, kaufmännische und das Aufsichtspersonal in erster Linie protestantisch sei und an den fraglichen Tagen nicht arbeite und deshalb die Katholiken auch nicht zur Arbeit gehen können.

Keine drei Festtage hintereinander

Weil der Landrat «einen weiteren Entzug des staatlichen Schutzes für katholische Festtage und damit eine Art Kulturkampf vermeiden» wollte, schlug er die Streichung des St. Fridolinstages als Feiertag vor sowie eine Sonderregelung für Weihnachten. Diese sollte verhindern, dass drei Festtage aufeinander folgten, wenn Weihnachten auf einen Freitag oder einen Montag falle. Der Landrat im Memorial zu drei Festtagen in Folge: «Dies ist nun allerdings des Guten doch zu viel, speziell wenn man die verschiedenartigen finanziellen Konsequenzen für alle Schichten des Volkes in Betracht zieht. Es ist eben durch diese ungewohnte Reihe von Festtagen für den Grossteil der Arbeiter nicht nur ein bedeutender Lohnausfall verbunden, sondern die Art der Benützung dieser drei aufeinander folgenden Festtage bringt vielen Familien aussergewöhnlich grosse Extraspesen. Zudem fällt diese Festzeit mitten in den Winter. Wir glauben, dass ein grosser Teil der soliden Arbeiterbevölkerung so vieler Festtage nacheinander mehr als satt wird.»

Obwohl die Feiertage nicht bezahlt wurden, hatte die Landsgemeinde diese Feiertage gar nicht satt: Die Anträge des Landrats wurden gemäss Landsgemeindeprotokoll von zwei Rednern mit der Begründung bekämpft, dass die soziale Gesetzgebung eher im Sinne einer Entlastung als im Sinne einer Mehrbelastung des Industriearbeiters auszubauen sei. – Die Landsgemeinde lehnte hierauf mit erdrückender Mehrheit den Antrag des Landrates ab.

Und heute?

In den Feiertagsregeln im Kanton Glarus gibt es heute keine konfessionellen Unterschiede mehr. 1919 wurde das «Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Ladenschluss» erlassen und in der Folge bis 1973 nicht weniger als achtmal angepasst, was es – so das Memorial – zu einem «Flickwerk» machte. Deshalb wurden 1973 neu zwei verschiedene Gesetze in Kraft gesetzt, eines zu den Feiertagen, eines zum Ladenschluss. Bei den Feiertagen wurde eine konfessionell einheitliche und bundesgesetzmässige Lösung eingeführt; der St. Fridolinstag wurde zugunsten von Allerheiligen als Feiertag abgeschafft.

2019 befasste sich die Landsgemeinde indirekt wieder mit den Feiertagen: Ein Memorialsantrag verlangte im Ruhetagsgesetz die Streichung des sogenannten Tanzverbotes. Veranstaltungen des Unterhaltungsgewerbes und Sportveranstaltungen sollten dadurch auch an hohen Feiertagen ermöglicht werden. Von der Landsgemeinde angenommen wurde ein Gegenvorschlag der Glarner Regierung als Kompromiss, wonach an hohen Feiertagen nicht nur Kino- und Theatervorstellungen in geschlossenen Räumen gestattet, sondern unter der gleichen Bedingung neu auch Tanz-, Musik- und Messeveranstaltungen sowie Sportveranstaltungen mit Festwirtschaften erlaubt sind, – soweit sie die Ruhe nicht stören.