1920 beantragte ein Bürger der Landsgemeinde: «Es seien in Zukunft sämtliche dem eidgenössischen Musikverbande angehörenden Musikvereine im Kanton an Fahrtsfeier & Landsgemeinde abwechslungsweise zu engagieren.» Im Memorial bezeichnet der Landrat den Antrag zwar als «von so untergeordneter Natur, dass die Landsgemeinde sich nicht damit sollte befassen müssen». Der Landrat selbst äusserte sich dann aber ziemlich ausführlich dazu.
1876 war beschlossen worden, sowohl das Fahrtsfest als auch die Landsgemeinde von der Harmoniemusik Glarus musikalisch umrahmen zu lassen. Dafür wurde ein Kredit von 200 Franken gewährt, der später auf 400 Franken erhöht wurde. Ab 1891 lösten sich die Harmoniemusik Glarus und die Harmoniemusik Näfels-Mollis im «Musikdienst» an der Fahrt regelmässig ab, während an der Landsgemeinde weiterhin ausschliesslich die Harmoniemusik Glarus mitwirkte.
Verbandsmitgliedschaft ist noch kein Leistungsausweis
Für die Idee, auch andere Musikgesellschaften, die dem eidgenössischen Musikverband angehören, in den Turnus einzubeziehen, hatte der Landrat kein Musikgehör. Die Mitgliedschaft im Verband allein sei noch kein «Ausweis für die Leistungsfähigkeit einer Musikgesellschaft.» Und es wurde befürchtet, dass neben den Musikgesellschaften Schwanden und Tödi auch nicht dem Musikverband angehörende Gesellschaften von Ziegelbrücke oder Engi auf die Mitwirkung bei Fahrt und Landsgemeinde Anspruch erheben würden.
Tüchtige Leistungen
Der Landrat war mit den beiden bisher mitwirkenden Musikgesellschaften zufrieden: «Sie haben sich durch ihre tüchtigen Leistungen hinlänglich ausgewiesen und ihre Zusammensetzung verbürgt auch fernerhin den beiden vaterländischen Anlässen angemessene Leistungen.» Eine Änderung biete weder wünschbare Garantien, noch entspreche sie einem Bedürfnis. Der vom Antragssteller geltend gemachte Anspruch auf Gleichberechtigung habe ebenbürtige Leistungen zur Voraussetzung und diese Voraussetzung könne nicht ohne Weiteres bei allen Musikgesellschaften des Kantons als vorhanden betrachtet werden. – Eine grosse Mehrheit der Landsgemeinde folgte dem Ablehungsantrag des Landrats.
Und heute?
Es gelten immer noch die Regeln von 1891: An der Landsgemeinde spielt immer die Harmoniemusik Glarus. An der Näfelser Fahrt wechseln sich die Hamoniemusik Näfels-Mollis (in ungeraden Jahren) und die Harmoniemusik Glarus (in geraden Jahren) ab. Die Absage der Näfelser Fahrt wegen der Corona-Pandemie im Jahre 2020 soll gemäss Regierungsratsbeschluss an diesem Turnus nichts ändern.