Wir sind Landsgemeinde – Schönwetterwasser im Löntsch

Aus der Geschichte kann man lernen. Der Public Newsroom gl.ch blickt in loser Reihenfolge zurück auf bemerkenswerte Entscheide der Glarner Landsgemeinde: 1908 sollten die Naturreize des Löntsch per Verfassung im schönsten Lichte präsentiert werden.



Die Schönheit des Löntsch wurde schon vor über 100 Jahren -vereinzelt- erkannt • (Foto: Gemeinde Glarus)
Die Schönheit des Löntsch wurde schon vor über 100 Jahren -vereinzelt- erkannt • (Foto: Gemeinde Glarus)

Obwohl sein Memorialsantrag vor der Landsgemeinde für unerheblich erklärt wurde, verlangte ein Bürger im Anschluss an die Landsgemeinde von 1908 die Verankerung seiner Idee in der Verfassung:

«Unerschaffbar und unbezahlbar»

«Die Landsgemeinde, getragen vom Verantwortlichkeitsgefühl für Erhaltung der Naturschönheiten der Heimat beschliesst: Die h. Regierung möge das Möglichste tun, um den Löntsch mit seinem unerschaffbaren und unbezahlbaren Naturreiz an jedem schönen Sonn- oder Festtag im Frühling, im Sommer und im Herbst, sowie an jedem schönen Samstagnachmittag im Sommer der der Jahreszeit entsprechende normale, volle Wassergehalt zusichern für die Zukunft.» 

Ausriss aus dem Landsgemeinde-Protokoll von 1908.

Die Stimmbürger wollten von dem Vorschlag für Schönwetter-Restwasser allerdings nichts wissen und lehnten den Antrag zur Erheblichkeit fast einstimmig ab. So konnte das Standespräsidium bereits um halb zwölf «unter Verdankung der Ruhe und des Ernstes der Anwesenden während der Verhandlungen» den Schluss der Landsgemeinde verkünden.

Und heute?

Gemäss den Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes mussten die Kantone bis Ende 2014 verschiedene Planungen im Hinblick auf die Revitalisierung von Gewässern erarbeiten. Daraus resultierten filigrane gesetzliche Regelungen und einige Renaturierungsprojekte, die auf der Website des Departementes Bau und Umwelt unter dem Stichwort Gewässerschutz ausführlich dokumentiert sind.