Die Landsgemeinde befasste sich 1939 mit Schriften. Ein Memorialsantrag verlangte — drei Monate vor dem Ausbruch des 2. Weltkriegs — die Einführung von zwei verschiedenen Schriften an den Schulen, der «deutschen Schrift als Erstschriftart und nachfolgend die Lateinschriftart als Endschrift». Begründet wurde der Antrag damit, dass die Kinder nicht mehr imstande seien, alte Dokumente in deutscher Schrift zu lesen, und dass die damals im Kanton gelehrte Hulligerschrift von breiten Bevölkerungskreisen abgelehnt werde. Es genüge nicht, die deutsche Schrift in den oberen Klassen 1 bis 2 Jahre zu üben.
Harmonisierung unter den Kantonen
Die Antragsteller fanden aber weder bei der Regierung noch beim Landrat Gehör. Im Memorial wird in dieser Frage vielmehr die Harmonisierung mit den anderen Kantonen gefordert, und zwar in Bezug auf eine einzige an Schulen zu vermittelnde Schrift. Die neu eingeführte Schweizer Schulschrift, eine «vereinfachte, schräggelegte Lateinschrift» wird postuliert. Sie soll die Hulligerschrift ablösen. Eine «Rückkehr zur Zweischriftigkeit» wurde unter anderem deshalb abgelehnt, weil dann Lehrmittel, «unsere Fibeln», aus Deutschland bezogen werden müssten, «was sicher unerwünschte Konsequenzen hätte.» Immerhin kam man den Antragstellern ein Stück weit entgegen, indem die Schüler der Abschlussklassen gemäss einem zuvor erlassenen Schreiblehrplan mit der deutschen Schrift vertraut gemacht werden sollten.
Im Memorial findet sich darüber hinaus ein Beispiel, wie die neue Schweizer Schrift damals aussah, welche die Hulligerschrift ersetzen sollte. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass der Inhalt der Schriftprobe an der Landsgemeinde nicht zur Diskussion stehe.
Schriftwirrwarr soll nicht wieder einreissen
Im Ring – gemäss handschriftlichem Protokoll – sah Antragsteller Waisenvogt Elmer, Elm, seine Felle davonschwimmen und änderte seinen eigenen Antrag dahingehend ab, dass neu als Hauptschrift die Lateinschrift und die deutsche Schrift als Nebenschrift zu lernen seien. Landesstatthalter Müller verteidigte den Antrag des Landrats: Das alles habe zur Folge, dass der «glücklich beseitigte Schriftwirrwarr wieder einreissen würde.» Landrat Zweifel aus Schwanden hingegen unterstützte den abgeänderten Memorialsantrag. Die Einheitsschrift sei eine «Modeschrift, mit der man abfahren solle». In diesem Punkt stimmte gemäss Protokoll die vor der Bühne versammelte Jugend dem Votanten durch Beifallsäusserungen zu.
Die Stimmberechtigten folgten dem Antrag des Landrats. Die ungeliebte Hulligerschrift wurde durch die neue Lateinschrift ersetzt, die deutsche Schrift wurde nur noch als «Nebenschrift» unterrichtet.
Und heute?
Die Debatte um die an den Schulen zu lernende Schrift flammte in den Nullerjahren des 21. Jahrhunderts in ähnlichem Stil wieder auf. Der jahrzehntelang an Volksschulen gelehrten Schnüerlischrift ging es an den Kragen; 2006 entwarf Hans Eduard Meier einen Vorschlag für eine neue Schulschrift, die Basisschrift. Allerdings sind ihre Formen und Bewegungselemente den Bedürfnissen der Schreibanfängerinnen und -anfänger angepasst worden: In der aktuell unterrichteten Deutschschweizer Basisschrift sind die Proportionen vereinheitlicht worden.
Nicht mehr aktuell ist ein Wikipedia-Eintrag dazu, wonach die neue Basisschrift seit 2007 versuchsweise in verschiedenen Gemeinden gelehrt wird und es im Kanton Glarus den Lehrkräften freigestellt sei, ob sie die Basisschrift einführen wollen oder nicht: Die Deutschschweizer Basisschrift wurde im Kanton Glarus auf das Schuljahr 2016/17 verbindlich eingeführt.
Wir sind Landsgemeinde
Diese Serie entstand in Zusammenarbeit mit alt Ratssekretär und Fahrtsbrief-Verleser Josef Schwitter aus Näfels. Die Texte von Roland Wermelinger und André Maerz lehnen sich an das jeweilige Landsgemeinde-Memorial und an die Landsgemeindeprotokolle an.
- Abschrift Memorial 1939, Traktandum 15
- Abschrift Landsgemeinde-Protokoll 1939, Traktandum 15
- Einführung der Basisschrift im Kanton Glarus (Departement Bildung und Kultur, August 2015)