Wirksamkeitsbericht sieht keinen Handlungsbedarf

Der Regierungsrat stellte im heutigen Bulletin die ersten Resultate des Wirksamkeitsberichts über die Aufgabenentflechtung und den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden vor.



Der Regierungsrat stellte im heutigen Bulletin die ersten Resultate des Wirksamkeitsberichts über die Aufgabenentflechtung und den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden vor. (Archivbild: jhuber)
Der Regierungsrat stellte im heutigen Bulletin die ersten Resultate des Wirksamkeitsberichts über die Aufgabenentflechtung und den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden vor. (Archivbild: jhuber)

Die Landsgemeinde nahm zwischen 2007 und 2010 im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform eine umfassende Aufgabenentflechtung und eine neue Aufteilung der Steueranteile zwischen Kanton und Gemeinden vor. Diese beruhte auf Vergangenheitswerten und teilweise auf Annahmen. Die tatsächlichen Auswirkungen waren nicht vorhersehbar. Die Landsgemeinde verpflichtete deshalb den Regierungsrat, dem Landrat nach den Rechnungsabschlüssen 2011 einen Wirksamkeitsbericht vorzulegen. Für eine neutrale Beurteilung wurde ein externes Büro mit der Analyse beauftragt.

Die Aufgabenentflechtung war korrekt geplant und umgesetzt, was das externe Gutachten bestätigt. Die finanziellen Be- und Entlastungen stimmen bis auf wenige kleine Differenzen mit der Prognose überein. Es drängt sich somit keine Änderung des Steuersystems auf. Die Haushaltsneutralität wird eingehalten, die Steuerzahler von Kanton und Gemeinden werden durch die Aufgabenentflechtung nicht zusätzlich belastet.

Steigende Ausgaben sind aber Tatsache. Sie betreffen bei der Bildung die Gemeinden, im Sozial- und Vormundschaftswesen sowie beim öffentlichen Verkehr den Kanton. Dies hat aber nichts mit der Aufgabenentflechtung zu tun, sondern stellt eine generelle Herausforderung für die öffentlichen Finanzen dar. Der Kanton hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er bei grösseren Kostenblöcken wie den Personalausgaben strikte Finanzdisziplin einhält und Mehrausgaben über Einsparungen kompensiert. Die Gemeinden sind überzeugt, dies ebenfalls zu schaffen. Die Gemeindestrukturreform bietet die Chance, durch konsequente Nutzung von Synergiepotenzialen Mehrausgaben in anderen Bereichen auszugleichen. Sie ist allerdings ein langfristiges Projekt, welches eine langfristige Betrachtung erfordert. Es wäre verfehlt, nach nur eineinhalb Jahren Bilanz zu ziehen und zu erwarten, alle Einsparungen sofort realisieren zu können.

Änderungen der Aufgabenentflechtung oder am Steuersystem sind nicht nötig und wären verfrüht. Die langfristigen Auswirkungen sind bestenfalls nach der ersten Legislaturperiode (2010-2014) sichtbar. Der Regierungsrat ist aber bereit, nach der Entschuldung den Gemeinden erneut entgegenzukommen und eine Senkung des Kantonssteuerfusses 2014 von 54 auf 53 Prozent zu beantragen. Dies führt aber nicht automatisch zu mehr Einnahmen bei den Gemeinden. Ein Steuerverteilschlüssel existiert nicht mehr. Den Steuerfüssen müssen die zuständigen Organe auf kantonaler und kommunaler Ebene ausdrücklich zustimmen. Der um 1 Prozent tiefere Kantonssteuerfuss soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Gemeindeversammlungen den Steuerfuss im gleichen Mass erhöhen, um den Gemeinden einen grösseren finanziellen Handlungsspielraum zu geben. Die Gemeinden können ab 2014 über den Steuerfuss autonom entscheiden. Die Steuereinnahmen der Gemeinden werden aber selbst bei konstanter Steuerlast steigen. Die Rechnungen 2011 von Kanton und Gemeinden enthalten noch Steuereinnahmen nach altem System. Dieses war gekennzeichnet durch einen höheren Kantonsanteil. Dieser wird nun kleiner und fällt ab 2014 ganz weg. Die Gemeinden profitieren von Steuernachzahlungen. Dieser Effekt wird sich zukünftig verstärkt zugunsten der Gemeinden auswirken.

Der Wirksamkeitsbericht ist eine Momentaufnahme mit einem vergangenheitsorientierten Blick. Er enthält keine Informationen, wie sparsam Kanton und Gemeinden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umgehen. Dafür braucht es eine Effizienzanalyse, die für einen späteren Zeitpunkt geplant ist. Eine Änderung am finanziellen System drängt sich nicht auf und würde falsche Anreize setzen. Eine starke Erhöhung der kommunalen Steuerfüsse würde den Druck auf die konsequente Nutzung von Synergiepotenzialen und Einsparungen mildern. Höhere Einnahmen bringen zwar mehr finanzielle Sicherheit, die Fusionsdividende würde aber ernsthaft in Gefahr gestellt.