Nach der Entschuldigung der Bundesparlamentarier Mathias Zopfi und Markus Schnyder – es ist Session in Bern – sowie von Urs Sigrist wurde Bettina Dürst mit 55 Stimmen zur ordentlichen Staats- und Jugendanwältin gewählt.
Die Fachstelle Erbschaft
Andrea Trummer, Kommissionspräsidentin, referiert die Änderungen zum Einführungsgesetz des ZGB, welche einige Verbesserungen rund um das Thema KESB vorsehen. So ist nicht mehr die KESB für erbrechtliche Angelegenheiten zuständig. Der Wechsel zur Fachstelle Erbschaft war unbestritten. Diskussionen gab es um die Möglichkeit, einen Amtsarzt einzusetzen. Rolf Blumer beantragt namens der SVP Eintreten, er lenkt den Blick auf die Kosten und sieht den Amtsarzt eher kritisch. Man erwarte hier eine Lösung mit Mass. Priska Grünenfelder beantragt namens der SP ebenfalls Zustimmung – die Änderungen seien sinnvoll, auch der Amtsarzt, er bringe mehr Professionalität, denn für Hausärzte seien unnatürliche Todesfälle und fürsorgerische Unterbringungen eine grosse Zusatzbelastung. Regula Keller findet namens der Grünen gut, dass die Erbschaftsangelegenheiten von der KESB entkoppelt werden. Nadine Landolt Rüegg folgt ihr namens der GLP – auch die Neuregelung der Beglaubigungskompetenzen sei sinnvoll. Laut Regierungsrätin Marianne Lienhard sei die KESB noch relativ jung, sodass es richtig sei, hier die Abläufe aufgrund der Erfahrungen zu überprüfen. Ein Amtsarzt gebe die Möglichkeit, die Verfügbarkeit von Ärzten zu verbessern. In der Detailberatung beantragt Rafaela Hug namens der FDP eine Streichung der gesetzlichen Grundlage für einen Amtsarzt. Sie frage sich, ob bei zehn Fällen von fürsorgerischer Unterbringung (FU) pro Jahr ein Amtsarzt verhältnismassig sei und sie will zuhanden der zweiten Lesung wissen, wie viele FU angeordnet wurden, die später von den Behörden zurückgenommen werden mussten. Regula Keller widerspricht: Es gehe vielmehr um Schutz – die Kann-Formulierung sei bewusst gewählt. Priska Grünenfelder argumentiert, es brauche diese rechtliche Grundlage gerade für die Hausärzte. Auch Andrea Trummer verweist auf die Kapazitätsengpässe und die Überforderung der Hausärzte bei solchen Situationen. Marianne Lienhard beantragt ebenfalls Ablehnung von Hugs Antrag. «Es geht uns darum, eine Möglichkeit zu schaffen, dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden zu können.» Zuhanden der 2. Lesung werde sie Hugs Fragen beantworten. Hug unterliegt mit 44:11 Stimmen.
Der Wolf
Den Verpflichtungskredit von 340 000 Franken fürs Wolfsmonitoring und die Abschreibung der Motion Freuler werde man, so die Landratspräsidentin, in der 2. Lesung zu behandeln. Laut Kommissionspräsident Christian Marti seien die Sorgen über die hohe Wolfspräsenz berechtigt, es brauche geeignete Begleitmassnahmen – so etwa die Analyse der Wolfsbewegungen durchs Monitoring, was zukünftige Massnahmen (Herdenschutz usw.) erleichtere. Er verweist auf die Riss-Zahlen von 2022 bis 2024, die eine Beruhigung zeigen. Beat Noser beantragt namens der Mitte Eintreten und Zustimmung, Kaj Weibel namens der Grünen ebenfalls. Zusammenleben mit dem Wolf sei möglich – das Projekt der Besenderung sei umzusetzen, wenn die Risse zunehmen. Man müsse mit der Weitergabe der Daten vorsichtig umgehen und nur herdenschutzrelevante Angaben weitergeben. Franz Freuler ist namens der SVP ebenfalls für Eintreten und die Anträge der Kommission. Mehr Wissen über den Wolf helfe, zu regulieren und Risszahlen zu senken. Zudem lassen sich damit Wölfe als Täter ausschliessen und Herden gezielt schützen. Priska Müller Wahl – als Biologin – ist interessiert an guten Monitoringdaten, aber kritisch gegenüber der Vorlage. Die Riss-Zahlen zeigten, dass der Herdenschutz greife. Sie warnt vor zu hohen Erwartungen an die Besenderung, die Situation habe sich verändert. Die GLP sei deshalb gegen den Verpflichtungskredit fürs Pilotprojekt, denn mit diesem Betrag sei es nicht wirkungsvoll. Namens der SP ist auch Benjamin Kistler für Eintreten und Anpassung der Jagdverordnung. Sabine Steinmann unterstützt das Wolfsmonitoring – es helfe, dass auch kleinere Bauernbetriebe überleben. Fritz Waldvogel unterstützt das ebenfalls – die Riss-Zahlen seien auch tiefer, weil die Landwirtschaft schon Gebiete habe aufgeben müssen. Das Monitoring helfe den Älplern und Bauern, sich sicherer zu fühlen. Laut Regierungsrat Thomas Tschudi ist es der gesamte Strauss der Massnahmen, welcher wirkt. Müller Wahl stellt zuhanden der 2. Lesung Fragen zur Bewilligungsdauer und zur Zusammenarbeit mit KORA. In der Detailberatung beantragt Peter Rothlin in Artikel 43b, die Daten auch an Einzelhöfe und Weiler weiterzugeben, die Wolfssichtungen bei solchen Höfen im Chlytal gebe ihm zu denken. Kommissionspräsident Christian Marti will bei der Kommissionsfassung bleiben und Rothlins Antrag wird mit 44:11 Stimmen abgelehnt.
Der Heiler und die Formulare
Nach der Pause berät der Landrat in erster Lesung zuerst den Beitritt zur neuen interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht (IVBSA), wo neu auch Zürich dabei sein wird. Albert Heer stellt das Geschäft vor. Dann steigt Kommissionspräsidentin Barbara Rhyner in den Bericht über die Verfahrensabläufe in der Strafuntersuchung gegen den «Heiler von Näfels» ein. Das Gerechtigkeitsempfinden vieler sei durch die Strafmilderung gestört, die Berichterstattung der Medien dazu treibe ihr aber die Schamesröte ins Gesicht. Der Bericht Bötschi nenne Gründe, weshalb es zur Verzögerung kam, auch wenn diese nicht entschuldbar sei. Er frage sich, ob involvierte Personen sich nicht hinter der Gewaltentrennung versteckten, sagt Rolf Blumer, welcher damals die Untersuchung beantragt hatte – besonders das Departement. Ruedi Schwitter verweist auf den GPK-Bericht von 2013, wo bereits bekannt war, dass komplexe Fälle zur Überforderung führen, und fordert eine effiziente Staatsanwaltschaft. Zum Schluss erklärte Frederick Hefti, was er mit seiner Motion gegen illegale Mietzinserhöhungen bezweckt und beantragt – unterstützt von Nassim Isenegger – ihre Überweisung. Die mietzinssenkende Wirkung des von Hefti geforderten obligatorischen Formulars wird von Roman Zehnder und vom Landesstatthalter Andrea Bettiga in Zweifel gezogen, die Motion mit 38:14 Stimmen abgelehnt. Die Landratspräsidentin verabschiedet Elisabeth Schnyder.
Die nächste Sitzung wird am Mittwoch, 22. Januar 2025, stattfinden.