Zehn Jahre Asylwesen in kantonaler Zuständigkeit

Seit der Übernahme der Asylbetreuung in die direkte kantonale Zuständigkeit am 1. April 2016 hat sich das Glarner Asylwesen tiefgreifend professionalisiert. Zuvor bestand ein Leistungsauftrag mit dem Schweizerischen Roten Kreuz. Seither hat die Abteilung Asyl ihre Angebote stetig ausgebaut.



Das Beschäftigungsprogramm des Kantons Glarus für Personen aus dem Asylbereich ist eines der erfolgreichen Beispiele für eine gelungene Integration • Foto: Darko Cetojevic
Das Beschäftigungsprogramm des Kantons Glarus für Personen aus dem Asylbereich ist eines der erfolgreichen Beispiele für eine gelungene Integration • Foto: Darko Cetojevic

Bis 2016 hatte das Schweizerische Rote Kreuz die Asylbetreuung im Auftrag des Kantons wahrgenommen. Mit dem arabischen Frühling, einer Serie von Revolutionen in arabischen Ländern ab Anfang der 2010er-Jahre, stieg der Asyldruck massiv an. Um sich mehr Handlungsspielraum zu verschaffen, entschieden sich die kantonalen Verantwortlichen für eine Reorganisation und Überführung der Zuständigkeit in die Kantonsverwaltung. Ein Regierungsratsbeschluss Ende 2016 bestätigte diesen Weg, nachdem eine öffentliche Ausschreibung die Vorteile der direkten staatlichen Führung aufgezeigt hatte. Seither ist die Abteilung von ursprünglich sechs auf 35 Mitarbeitende gewachsen und betreut heute Unterkünfte an 28 Standorten mit über 70 Wohneinheiten. 

Strukturen verbessert

In der ersten Phase standen strukturelle Optimierungen im Fokus, wie die Umstellung auf bargeldlose Auszahlungen, die Neuorganisation der Grenzsanität und der Ausbau von Beschäftigungsprogrammen. Seit 2014 betreut der Kanton unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). Er schuf in Zusammenarbeit mit dem Glarner Brückenangebot spezielle Integrationsklassen.

Verbessert werden musste auch die Zusammenarbeit mit den weiteren kantonalen Fachstellen sowie den Gemeinden. «Die Asylbetreuung musste sich das Vertrauen der verschiedenen Stakeholder erarbeiten», erinnert sich Christine Saredi, die Asyl- und Flüchtlingskoordinatorin des Kantons Glarus. Heute wird die Abteilung Asyl mit ihrem Beschäftigungsprogramm regelmässig innerhalb der kantonalen Verwaltung eingesetzt.

Fordern und Fördern

Die Weiterentwicklung der Asylsozialhilfe erfolgte nach dem Grundsatz «Fordern und Fördern». Die Asylsozialhilfeverordnung wurde entsprechend überarbeitet und Ende 2025 verabschiedet. Die Grundleistungen liegen tiefer als in der regulären Sozialhilfe, bieten bei Engagement jedoch Entwicklungsmöglichkeiten. Die Fallführenden leisten heute eine anspruchsvolle Doppelaufgabe aus klassischer Sozialhilfe und sozialpädagogischer Begleitung, die von der medizinischen Versorgung bis zur Einschulung reicht.

Die Koordinationsstelle Integration Flüchtlinge (KIF) wurde 2014 gegründet und per 1. Januar 2024 vollständig in die Abteilung Asyl integriert. Sie ist heute die grösste Anbieterin von Deutschkursen im Kanton. Neu eingereiste Personen werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus zeitnah einem Kurs zugewiesen. Für höhere Niveaus und Kinderbetreuung arbeitet die KIF mit externen Partnern zusammen. Die Kurse stehen auch Personen aus dem übrigen Ausländerbereich zu moderaten Preisen offen.

Aus früheren Projekten entstanden unter anderem das Beschäftigungsprogramm Gasthaus (öffentlicher Mittagstisch in Näfels und Glarus) sowie das Projekt «zur Arbeit» als Vorläufer der heutigen Integrationsvorlehre. In Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen baute die Abteilung Asyl den Verein FRAMI (heute «träffpunktframi»), den Solishop und die Velowerkstatt im Buchholz auf. Diese Angebote sind bewusst für die gesamte Bevölkerung offen.

Flexibilität, Kreativität und Zusammenarbeit

Trotz der zunehmenden Komplexität im Asylbereich und Krisen wie dem Ukraine-Konflikt zieht der Kanton eine positive Bilanz. Die Verantwortlichen betonen, dass die Herausforderungen im Asylbereich nur gemeinsam bewältigt werden können. Die Arbeit erfordere von den Mitarbeitenden – ob in der Betreuung, in der Sachbearbeitung oder im Integrationsbereich – hohe Flexibilität und Belastbarkeit. Rückblickend bezeichnen die Verantwortlichen die Überführung in die kantonale Zuständigkeit als richtigen Entscheid, da kurze Entscheidungswege schnelles und pragmatisches Handeln ermöglicht hätten. Der Kanton Glarus zählt nämlich bei der Integration geflüchteter Menschen zu den Spitzenreitern und findet damit auch in Bundesbern Beachtung.