Dank dem Engagement der kantonalen Kulturstiftung können Kulturschaffende aus dem Kanton Glarus sich auch dieses Jahr um einen viermonatigen Aufenthalt in Berlin bewerben. Die Zusprechung umfasst die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss. Die Ausschreibung gilt für Kunstschaffende aller Sparten, die im Kanton Glarus wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre dort Wohnsitz hatten. Bedingungen sind zudem ein qualitativ hochstehendes Schaffen, künstlerisches Potenzial sowie eine überzeugende Motivation.
Geschäftsstelle für die Zentralschweizer Ateliers ist das Amt für Kultur des Kantons Nidwalden. Die Bewerbungen sind an die Geschäftsstelle einzureichen. Über die Vergabe des Atelierstipendiums entscheidet der Stiftungsrat der glarnerischen Hans-Streiff-Stiftung.
Ausschreibung
Kunstschaffende aus dem Kanton Glarus können sich bewerben um einen viermonatigen Aufenthalt in den ZENTRALSCHWEIZER ATELIERS in BERLIN
im Zeitraum
Juli 2014 bis Oktober 2015
Bewerbungsunterlagen, Teilnahmebedingungen und zusätzliche Informationen können ab Ende August heruntergeladen werden unter
www.kultur.nw.ch
Zentralschweizer Atelier Berlin, Geschäftsstelle, c/o Amt für Kultur, Mürgstrasse 12, 6370 Stans
Tel. 041 618 73 40, E-Mail: [email protected]
Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2013 (Eintreffen im Amt für Kultur NW)