Zentralschweizer Ateliers in Berlin

Ab 2014 wird der Kanton Glarus jährlich einen Atelieraufenthalt in einem Zentralschweizer Atelier in Berlin ausschreiben. Die Aufnahme in die Ateliergemeinschaft mit den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz wird durch die Hans-Streiff-Stiftung ermöglicht.



Das Zentralschweizer Atelier in Berlin. (Bild: zvg)
Das Zentralschweizer Atelier in Berlin. (Bild: zvg)

Dank dem Engagement der kantonalen Kulturstiftung können Kulturschaffende aus dem Kanton Glarus sich auch dieses Jahr um einen viermonatigen Aufenthalt in Berlin bewerben. Die Zusprechung umfasst die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss. Die Ausschreibung gilt für Kunstschaffende aller Sparten, die im Kanton Glarus wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre dort Wohnsitz hatten. Bedingungen sind zudem ein qualitativ hochstehendes Schaffen, künstlerisches Potenzial sowie eine überzeugende Motivation.

Geschäftsstelle für die Zentralschweizer Ateliers ist das Amt für Kultur des Kantons Nidwalden. Die Bewerbungen sind an die Geschäftsstelle einzureichen. Über die Vergabe des Atelierstipendiums entscheidet der Stiftungsrat der glarnerischen Hans-Streiff-Stiftung.

Ausschreibung

Kunstschaffende aus dem Kanton Glarus können sich bewerben um einen viermonatigen Aufenthalt in den ZENTRALSCHWEIZER ATELIERS in BERLIN

im Zeitraum

Juli 2014 bis Oktober 2015

Bewerbungsunterlagen, Teilnahmebedingungen und zusätzliche Informationen können ab Ende August heruntergeladen werden unter

www.kultur.nw.ch

Zentralschweizer Atelier Berlin, Geschäftsstelle, c/o Amt für Kultur, Mürgstrasse 12, 6370 Stans

Tel. 041 618 73 40, E-Mail: [email protected]

Anmeldeschluss: Mittwoch, 16. Oktober 2013 (Eintreffen im Amt für Kultur NW)