Zivilschutzverordnung wird angepasst

Zivilschutzverordnung wird angepasst



Glarner Zivilschützer im Einsatz • (Foto: S. Trümpy)
Glarner Zivilschützer im Einsatz • (Foto: S. Trümpy)

Am 1. Januar 2021 trat das totalrevidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sowie die totalrevidierte Verordnung über den Zivilschutz in Kraft. Die Struktur des Zivilschutzes Glarus wurde im Rahmen des Projekts Zivilschutz Glarus 2020+ im Hinblick auf die neue Bundesgesetzgebung überprüft. Neben deren Umsetzung bildete die konsequente Ausrichtung an den Gefährdungen bzw. an der Vorsorgeplanung das Ziel der Überprüfung. Der Zivilschutz besteht neu aus drei Einsatzkompanien (Nord, Mitte und Süd) und Spezialistenformationen (Sicherheit, Dammüberwachung, Care Team, Anlagewartung, Tierseuchenwehr usw.).

Das Bundesrecht muss im kantonalen Recht nur auf Verordnungsstufe angepasst werden. Die kantonale Verordnung zum Gesetz über den Zivilschutz enthält Zuständigkeitsbestimmungen und Regelungen hinsichtlich der organisatorischen Ausgestaltung. Diese gilt es infolge der Neuorganisation des Zivilschutzes zu modifizieren. Aus der Umstrukturierung folgt auch eine Anpassung im Bereich der Entschädigungen der Milizkader. Diverse Bestimmungen können aufgehoben werden, zumal sie sich bereits aus dem Bundesrecht ergeben. Die Anpassung der Verordnung zum Gesetz über den Zivilschutz führt zu keinen nennenswerten finanziellen Auswirkungen. Sie wird am 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt.