Zugang zu kantonalem Personenregister wird erweitert

Das Betreibungs- und Konkursamt bekommt neu den Zugang zum kantonalen Personenregister.



Mitteilung der Staatskanzlei (zvg)
Mitteilung der Staatskanzlei (zvg)

Der Regierungsrat gewährt dem Betreibungs- und Konkursamt einen direkten Online-Zugriff auf die kantonale Personendatenplattform Geres. Dadurch können verschiedene Prozesse zum Beispiel bei Pfändungen (jährlich 8000 Fälle) effizienter durchgeführt werden. Die Zugriffsberechtigung (Einfach-Abfrage) auf Personendaten betrifft die AHV-Nummer und die Haushaltszugehörigkeit. Die Änderung der Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.