Mit dem Erlass der Geres-Verordnung von 2014 hat der Regierungsrat kantonalen Organisationseinheiten, welche für die Erfüllung ihrer Aufgaben kommunale Einwohnerregisterdaten benötigen, einen Online-Zugriff auf die kantonale Datenplattform gewährt. Diese Zugriffsberechtigungen werden nun ergänzt. So können etwa Gerichte in Erbschaftsangelegenheiten Todesdaten viel schneller als bisher verifizieren. Den Sozialversicherungen erleichtert der Zugriff die Adresskontrolle oder die Bestimmung der Anzahl Personen in einem Haushalt. Der Zivilschutz kann seine Administration im Zusammenhang mit der Schutzraumplanung deutlich vereinfachen.
Die Anpassungen zur Verordnung treten am 1. Januar 2022 in Kraft.