Zukünftiges SBB-Angebot: Auswirkungen können noch nicht geprüft werden

Es ist zu früh, die Auswirkungen des geplanten Ausbaus des Bahnangebotes 2040/45 zu prüfen. Gleichwohl beantragt der Regierungsrat dem Landrat ein Postulat dazu zu überweisen.



Solange das anvisierte Bahnangebot 2040/45 noch nicht bekannt ist, können die Auswirkungen nicht ermittelt werden • (Foto: iStock)
Solange das anvisierte Bahnangebot 2040/45 noch nicht bekannt ist, können die Auswirkungen nicht ermittelt werden • (Foto: iStock)

Im Sommer 2021 reichte die FDP-Fraktion das Postulat «Auswirkungen Ausbau Eisenbahninfrastruktur» ein. Sie fordert darin die Prüfung der negativen Auswirkungen der geplanten Weiterentwicklung des Bahnangebotes im Rahmen des strategischen Infrastrukturprogramms STEP 2040/45 auf das gesamte Verkehrsregime im Kanton Glarus sowie auf die Umwelt und die betroffenen Anwohner.

In seiner Stellungnahme verweist der Regierungsrat auf die aktuellen Ausbauschritte in den Projekten STEP 2035, für welche das Bundesparlament rund 13 Milliarden Franken beschlossen hat. Darin enthalten ist auch eine Kreuzungsstelle im Grosstal, welche den Halbstundentakt Ziegelbrücke–Linthal ermöglicht.

Die Planung des Ausbauschritts 2040/45 steht hingegen noch ganz am Anfang. Der Regierungsrat möchte eine Variante in dieses Projekt einbringen, welche folgende Leistungen möglich macht:

  • Halbstündlicher neuer IR Chur–Zürich HB mit Anschluss ins Glarnerland
  • Halbstündlicher beschleunigter RE Linthal–Zürich HB ohne Umsteigen
  • Viertelstundentakt Schwanden–Ziegelbrücke 

Noch ist nicht bekannt, inwieweit diese Angebotsziele des Kantons Glarus im Planungsprozess STEP 2040/45 berücksichtigt werden können. Erst mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2040/45 und dem entsprechenden Verpflichtungskredit Mitte 2027 herrscht Klarheit. Aus Sicht des Regierungsrates ist es deshalb zu früh, die Auswirkungen des geplanten Ausbaus des Bahnangebotes zu prüfen.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Landrat das Postulat zu überweisen. Gleichzeitig soll die Beantwortungsfrist so lange erstreckt werden, bis Klarheit über den nächsten Ausbauschritt besteht.