„Zukunft Flugplatz Mollis“

Der Regierungsrat ist mit den Petenten einig, dass die Infrastruktur des Flugplatzes für verschiedene Nutzer und Anspruchsgruppen ein wesentlicher Freizeitwert darstellt. Wohn- und Erholungsqualität sollen beim Flugplatz Mollis gewahrt und die Wertschöpfungsintensität des Flugplatzbetriebes erhöht werden.



Festgelegt ist die Obergrenze der Anzahl Flugbewegungen noch nicht (Bild: jhuber)
Festgelegt ist die Obergrenze der Anzahl Flugbewegungen noch nicht (Bild: jhuber)

Die Projektarbeiten ergaben, dass die geforderten 10'000 Flugbewegungen nicht ausreichen, um den zivilen Flugbetrieb auf privater Basis wirtschaftlich betreiben zu können. Der Regierungsrat wird voraussichtlich im Herbst 2009 über die Aufnahme der 2. Etappe des Projektes „Zukunft Flugplatz Mollis“ entscheiden.

Der VCS Glarus, der WWF Glarus sowie die Interessensgemeinschaft „Wohnliches Mollis“ reichten dem Regierungsrat am 2. Dezember 2008 eine Petition zur Begrenzung der Anzahl Flugbewegungen auf dem Flugplatz Mollis ein. In der Beantwortung teilt der Regierungsrat einige der geäusserten Anliegen.

Grosse Bedeutung als Naherholungsraum



So ist es ganz im Sinne des Regierungsrates und der von ihm eingesetzten Steuergruppe, den Fluglärm auf ein vernünftiges Mass zu beschränken. Die bisherigen Projektarbeiten ergaben jedoch, dass 10'000 Flugbewegungen nicht ausreichen, um den zivilen Flugbetrieb auf privater Basis wirtschaftlich betreiben zu können. Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) anerkannten Berechnungsmodelle des Ingenieurbüros Bächtold & Moor zeigen aber, dass mit einer planerischen Obergrenze von 18'000 Flugbewegungen die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte in allen umliegenden Wohnzonen eingehalten werden können und das Potenzial für die Siedlungsentwicklung in Mollis, Näfels und Netstal gewahrt bleibt. Festgelegt ist die Obergrenze der Anzahl Flugbewegungen noch nicht; sie wird von der öffentlichen Hand später über einen Leistungsauftrag definiert.

Der Regierungsrat misst auch dem Flugplatz als Naherholungsgebiet grosse Bedeutung bei. Mit dem überarbeiteten Raumordnungskonzept wird u.a. beabsichtigt, die Wohnqualität der Standortregion sowie die Nutzung des Flugplatzes für Freizeit und Erholung mit einer wirtschaftlichen Nutzung in Einklang zu bringen. Nach heutigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass der Rollweg für die öffentliche Nutzung weiterhin weitgehend zur Verfügung stehen wird. Allfällige Einschränkungen wären aufgrund der hohen Sicherheits­vorgaben des BAZL zu machen.

Bereits erfüllt ist das Anliegen der Petenten bezüglich der Stationierung von Kampfjets. Ein Zwischenbericht des VBS hält fest, der Flugplatz Mollis sei dafür nicht mehr vorgesehen. Nun ist es das erklärte gemeinsame Ziel von Kanton und hauptbeteiligten Gemeinden, den Flugbetrieb nach dem Abzug des Militärs weiter zu ermöglichen. Dem Erhalt von über 20 Arbeitsplätzen beim Flugplatz und dem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial des Areals messen sie insbesondere in der sich abzeichnenden schwierigen wirtschaftlichen Situation wesentliche Bedeutung zu.

Weiteres Vorgehen Projekt „Zukunft Flugplatz Mollis“

Als weitere Entscheidgrundlage für den Einstieg in den Prozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL-Prozess) und über den Beginn des eigentlichen Umnutzungsverfahrens wird eine Wirtschaftlichkeits- und Potentialanalyse durch die unabhängige Fachstelle (Büro Infras, Zürich) helfen. Zusammen mit dem überarbeiteten Raumordnungskonzept wird sie im Herbst 2009 der Steuergruppe, der Begleitgruppe und anschliessend dem Regierungsrat als Entscheidhilfe über die Aufnahme der 2. Etappe (SIL-Prozess, allfällige Ausschreibung für die Betriebsvergabe und Umnutzungsverfahren) dienen. An einer Informationsveranstaltung wird die Öffentlichkeit orientiert werden. Nach einer Freigabe erfolgt die Erarbeitung des Leistungsauftrages und des Umnutzungsgesuchs durch die öffentliche Hand sowie die fundierte betriebswirtschaftliche Planung (Business- und Finanzplan) durch den künftigen Betreiber. Voraussichtlich wird das Umnutzungsgesuch in einen rein zivilen Flugplatz im zweiten Semester 2011 öffentlich aufgelegt werden können.