Der Gemeinderat von Glarus Süd will die Arbeiten zur neuen Nutzungsplanung 2024 so weit voranbringen, dass die Bevölkerung im Winter 2025/2026 an der Gemeindeversammlung darüber abstimmen kann. Mit der neuen Nutzungsplanung erfüllt die Gemeinde die kantonalen Gesetze und die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. «Wir wollen eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung in Glarus Süd sicherstellen», erklärt die zuständige Gemeinderätin Rafaela Hug. Wichtige Ziele sind die Planungssicherheit für das Gewerbe und Unternehmen sowie gute Entwicklungsperspektiven für alle. Glarus Süd soll ein attraktiver Standort für Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Landwirtschaft bleiben. «Unter Berücksichtigung von moderat wachsenden Bevölkerungszahlen wollen wir mit der Nutzungsplanung eine sinnvolle Verkehrsinfrastruktur ermöglichen, Natur- und Landschaftsschutzzonen erhalten und die hohe Wohnqualität gewährleisten», formuliert Hug die langfristigen Ziele der neuen Planung. Gemäss den Vorgaben des Bundes muss in Glarus Süd das Gebiet in der Bauzone verkleinert werden. Dies betrifft sowohl die Wohn- als auch die Misch- und Kernzonen.
Wie geht es weiter?
Der Gemeinderat hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Bauzonen-Redimensionierung auseinandergesetzt. Das Ergebnis wird nun beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die neue Nutzungsplanung zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. In diesem Zusammenhang sind Anlässe mit der Bevölkerung geplant. Nach der Mitwirkung, bei der Wünsche und Anträge gestellt werden können, erfolgt die öffentliche Auflage voraussichtlich im 2. Quartal 2025. Mit der öffentlichen Auflage hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Einsprachen an den Gemeinderat einzureichen. Ziel ist es, dass die Vorlage zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung im Winter 2025/2026 zur Abstimmung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung kommt. Bei einer Annahme durch die Bevölkerung folgt der Genehmigungsprozess durch das zuständige kantonale Departement. Mit der Genehmigung des Kantons wird die Nutzungsplanung rechtskräftig.
Zweiter Teil der Gesamtrevision: Gewässerraum und Biotope
Die Gemeinde hat weiter die Aufgabe, die Gewässerräume für Klein- und Grossgewässer auszuscheiden und die Biotope in der Nutzungsplanung festzulegen. Dieser Teil der Gesamtrevision wird separat, aber im gleichen Ablauf weiterbearbeitet. Aufgrund neuer Ansätze zur Festlegung der Gewässerräume wird also auch dieser Teil der Nutzungsplanung zur Mitwirkung aufgelegt. Anschliessend erfolgt die öffentliche Auflage gleichzeitig mit dem ersten Teil. «Wir wollen beide Revisionen, Nutzungsplan und Gewässerraum, zuhanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Winter 2025/2026 bestmöglich koordinieren», betont Gemeinderätin Rafaela Hug.
Nächste Schritte der Nutzungsplanung Glarus Süd 2. Quartal 2024: Einreichung zur Gesamtprüfung durch die Gemeinde an den Kanton |