«Zukunft Schulen Glarus Süd»

Im Rahmen des Projekts «Zukunft Schulen Glarus Süd» arbeitete die Schulkommission Glarus Süd verschiedene Varianten aus, wie die rückläufigen Geburten- und Schülerzahlen aufgefangen und die Schulplanung optimiert werden kann. Das erste Modell mit Reduktion auf vier Primarschulstandorte und eine Oberstufe bis ins Jahr 2022 ging der Bevölkerung zu weit.



Im Rahmen des Projekts «Zukunft Schulen Glarus Süd» arbeitete die Schulkommission Glarus Süd verschiedene Varianten aus. (Bild: e.huber)
Im Rahmen des Projekts «Zukunft Schulen Glarus Süd» arbeitete die Schulkommission Glarus Süd verschiedene Varianten aus. (Bild: e.huber)

Erneute Konsultation von Parteien und Interessengruppen zum Thema «Zukunft Schulen Glarus Süd»

Im Auftrag des Gemeinderates Glarus Süd erarbeitete die Schulkommission ein weiteres Schulmodell ('6+2') mit sechs Primarschulstandorten (Braunwald, Linthal, Hätzingen, Schwanden, Mitlödi und einem Standort im Sernftal) sowie zwei Oberstufenschulstandorten (Schwanden, Linthal). Für den Schulstandort Hätzingen wurden zwei Untervarianten mit einem grossen resp. kleinen Schulkreis ausgearbeitet. Parallel dazu setzte sich die Schulkommission nochmals intensiv mit den Vor- und Nachteilen des bisherigen Schulmodells ('9+3') im Rahmen einer korrekten Schulplanung, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen auseinander.

Am 28. August trifft sich die Schulkommission mit der Referenzgruppe, bestehend aus Mitgliedern der verschiedenen Parteien und Interessengruppen zu einem weiteren Diskussionsanlass. Anschliessend wird die Schulkommission ihren Antrag an den Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung vom 22. November 2013 formulieren.

Den Vorschlägen für ein proaktives Vorgehen in Bezug auf eine Attraktivitätssteigerung von kleinen Schulstandorten durch Erarbeiten spezieller Profile steht der Gemeinderat in Anbetracht der knappen Finanz- und Personalmittel weiterhin mit Zurückhaltung gegenüber. Falls hier ein anderes Vorgehen von der Bevölkerung gewünscht wird, setzt dies einen entsprechenden Antrag resp. Beschluss der Gemeindeversammlung voraus.