Zulässig- und Erheblicherklärung zweier Memorialsanträge

An der Sitzung vom 19. Februar behandelte der Regierungsrat zwei Memorialsanträge die sich mit der Landsgemeinde bneschäftigen. Die Anträge auf Abschaffung der Landsgemeinde und die Einführung einer Urnenabstimmung wurden zulässig und erheblich erklärt. Nun hat der Landrat darüber zu befinden.



Zwei Memorialanträge befassen sich mit der Landsgemeinde: der Landrat hat darüber zu beraten (Biulkd jhuber)
Zwei Memorialanträge befassen sich mit der Landsgemeinde: der Landrat hat darüber zu beraten (Biulkd jhuber)

Dem Landrat werden zwei Memorialsanträge, welche sich mit der Landsgemeinde befassen, zur Zulässig- und Erheblicherklärung unterbreitet.

Antrag auf Abschaffung der Landsgemeinde

Ein am 15. November 2007 eingegangener Antrag verlangt, sämtliche Wahlen und Abstimmungen auf Kantonsebene, die auf Grund von Verfassung und Gesetz in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen, geheim, d.h. an der Urne durchzuführen.

Konkret verlangt er die Abschaffung der Landsgemeinde, Verfassung und Gesetze seien entsprechend anzupassen.

Der Antrag ist als rechtlich zulässig zu erklären. Zur Erheblicherklärung, wozu sich der Regierungsrat normalerweise nicht äussert, wird ausgeführt:

Der Antrag wurde im Umfeld um die heftige Kontroverse um die ausserordentliche Landsgemeinde betreffend Gemeindestrukturreform eingereicht. Es wurde unter anderem die Landsgemeinde als zentrales Instrument in der politischen Meinungsfindung unseres Kantons in Frage gestellt; sie sei nicht mehr in der Lage, bei knappen Ausgängen die notwendige demokratische Legitimation ihrer Entscheide zu gewährleisten. Die ausserordentliche Landsgemeinde selbst bewies, wie sachlich, würdig und fair sie auch schwierige politische Fragen entscheidet. Die Glarner Stimmberechtigten sind sich des Stellenwerts unserer Landsgemeinde sehr bewusst, sie gehen damit verantwortungsvoll um. Die ausserordentliche Landsgemeinde bestätigte diese zentrale Institution der politischen Meinungsbildung unseres Kantons eindrücklich und mit einem klaren Ergebnis.

Es ist das Recht eines jeden Bürgers, unsere politischen Institutionen in Frage zu stellen; es sei nicht verschwiegen, dass die Landsgemeinde Nachteile aufweist (Teilnahme, Stimmgeheimnis). Die Vorteile überwiegen aber die Nachteile bei weitem; zu erwähnen sind direkteste demokratische Antrags-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (Memorialsantrag, Antragsrecht jedes Bürgers zu einzelnen Geschäften); Effizienz (Behandlung von 12 bis 20 Geschäften an einem Halbtag) und anderes mehr. Die ausserordentliche Landsgemeinde selbst bewies eigentlich, wie unerheblich sie Rufe nach ihrer Abschaffung erachtet.

Antrag auf Einführung von Urnenabstimmungen

Der zweite Memorialsantrag vom 19. November 2007 verlangt die Ermöglichung einer Urnenabstimmung, wenn das Mehr nicht eindeutig ermittelt werden kann. Auch dieser Antrag wird als rechtlich zulässig erachtet.

Der Antragsteller möchte bei knappem Ausgang die entsprechende Vorlage einer Urnenabstimmung unterbreiten. Vordergründig hat der Antrag etwas an sich, Zahlen einer Urnenabstimmung sind einleuchtender als ein unanfechtbarer Entscheid des Landammanns. Allerdings rüttelt auch dieser Antrag an den Grundfesten der Institution Landsgemeinde; ein wesentliches Element, nämlich die Unmittelbarkeit der Entscheidfindung nach gewalteter Diskussion, ginge verloren. Dies begründet, weshalb Regierungs- und Landrat bisher sehr zurückhaltend bei der Modifikation des Abstimmungsverfahrens, auch mit technischen Hilfsmitteln, waren. Solche könnten allerdings bei den heutigen Verfahren wieder einmal zur Diskussion stehen. Nichtsdestotrotz verlöre die Landsgemeinde mit der Vorgabe von Urnenabstimmungen ihre Reputation als höchstes kantonales Entscheidorgan und damit entscheidend an Attraktivität. Unklar ist zudem, was ein „knapper Ausgang“ ist. Ob sich mit einer solchen Modifikation die Landsgemeinde längerfristig halten könnte, sei ernsthaft in Zweifel gezogen. Die ausserordentliche Landsgemeinde selbst bewies, wie sachlich, würdig, fair und klar sie auch schwierige politische Fragen entscheiden kann.