Die Sportbahnen Elm haben dem Kanton das zwischenzeitlich rechtskräftig bewilligte Projekt FUTURO zur langfristigen Überlebensfähigkeit der touristischen Kerninfrastruktur im Kanton Glarus unterbreitet und um Ausrichtung der von der Landsgemeinde gesprochenen, bis 2028 befristeten, Gelder ersucht. Für das Projekt FUTURO hat der Landrat bereits 8,56 Mio. Franken gesprochen und damit bestätigt, dass FUTURO die langfristige Überlebensfähigkeit der Sportbahnen Elm sichert. Nun soll der Landrat über einen Zusatzkredit von 1,44 Mio. Franken sowie über ein rückzahlbares Darlehen von 2,5 Mio. Franken befinden; beides befindet sich innerhalb des von der Landsgemeinde beschlossenen Rahmenkredits und ist damit erfolgsrechnungsneutral für den Kanton.
Der Regierungsrat hat mit seinem Antrag an den Landrat das Wort gehalten und will den Willen der Landsgemeinde umsetzen: Den klaren Volkswillen, die Sportbahnen Elm als touristische Kerninfrastruktur und Lebensader für unzählige Unternehmen und damit Familien in Glarus Süd durch öffentliche Beiträge zu sichern.
Was nun im Zusammenhang mit dem beantragten Zusatzkredit rund und über FUTURO und die Sportbahnen Elm diskutiert wird, hat nicht nur nichts mit dem regierungsrätlichen Antrag an den Landrat zu tun, sondern zeigt auch eine Ignoranz gegenüber dem Volkswillen und mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Sportbahnen Elm für den gesamten Kanton.
Vorerst ein Blick in die Vergangenheit zum besseren Verständnis der Zukunft:
Die Landsgemeinde vom 6.5.2018 hat mit dem Ziel der Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen einen Rahmenkredit über 12,5 Millionen Franken gesprochen.
Gemäss dem Memorial zur betreffenden Landsgemeinde «sollte die öffentliche Hand weder Prozesse begleiten oder planen noch Massnahmen ergreifen. Sie soll sich hingegen als Finanzierungspartnerin von touristischen Kerninfrastrukturen betätigen können».
Die so konzipierte Finanzinfra wird nun als wenig «hilfreich» bzw. für die öffentliche Hand als offensichtliches Risiko betrachtet, weshalb darauf verzichtet werden soll. Die Sportbahnen Elm schliessen sich diesen Überlegungen vollumfänglich an.
Der Verzicht auf die Finanzinfra bedeutet, dass diese als Eigentümerin und auch als Finanziererin der Beschneiungsanlagen ausfällt mit dem Resultat, dass die Sportbahnen Elm neu als Eigentümerin und als Finanziererin auftreten müssen. Und da die Sportbahnen Elm in keiner Weise kreditfähig oder kreditwürdig sind, heisst das für diese Finanzierung von rund CHF 7,5 Mio., dass die «Privatperson», auch «Sponsor» oder «Klaus Jenny» genannt, «zuständig» ist. Selbstverständlich mit der Übernahme des entsprechenden Risikos. Mit Beschluss des Landrates vom 21. Oktober 2020 (also vor mehr als fünf Jahren) wurde ein Beitrag an das Projekt FUTURO von CHF 8,56 Mio. gewährt. Das sind 40% der damaligen Projektkosten. Für die neuen, aktuellen Berechnungen hat der Regierungsrat das Projekt mit einem Wert von CHF 25,7 Mio. auf CHF 25 Mio. «plafoniert» und davon einen Beitrag von 40% errechnet, was die nun beantragten CHF 10 Mio. ergibt.
Der von der Regierung per 6.1.2026 beantragte «Zusatzbeitrag» von CHF 1,44 Mio. entspricht dem absoluten notwendigen und in den Projektunterlagen mehrfach belegten Minimum. Er gründet in Mehrkosten, für welche die Sportbahnen keine Verantwortung tragen und in der Teuerung, durch Projektverzögerungen, die wiederum ausserhalb des Einflusses der Sportbahnen liegen.
Nochmals zur Erinnerung:
Bereits im Jahr 2016/2017 hat der Glarner Regierungsrat die finanzielle Schieflage der Sportbahnen Elm klar erkannt und gewarnt, dass der Fortbestand der systemrelevanten Unternehmung durch unaufhaltsame Verluste akut gefährdet ist. Diese Einsicht führte zum Landsgemeinde-Antrag «Öffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen». Mit dieser Vorlage hat die Landsgemeinde 2018 einen Rahmenkredit über 12,5 Mio. Franken beschlossen und den Landrat gleichzeitig beauftragt, Beiträge an Projekte, welche die langfristige Überlebensfähigkeit einer touristischen Kerninfrastruktur gewährleisten, freizugeben. Der Landrat ist demnach in der Pflicht, diese öffentlichen Beiträge entsprechend dem Volkswillen freizugeben.
Aus dieser Notwendigkeit haben die Sportbahnen Elm das Zukunftsprojekt FUTURO erarbeitet. Dasselbe bezweckt den Ausbau und die Erneuerung der Beschneiungsinfrastruktur. Ziel ist es, die Schneesicherheit, eine gesicherte Wintersaison und damit die wirtschaftliche Stabilität der Sportbahnen Elm nachhaltig zu sichern. Eine funktionierende Beschneiungsanlage gehört mittlerweile zu einer nicht verzichtbaren Infrastrukturanlage jedes Skigebiets. Skigebiete ohne funktionierende Beschneiungsanlage werden in den kommenden Jahren vom Markt verschwinden. Was eine solche Anlage für den derzeitigen Winter gebracht hätte, ist offensichtlich. Die Sportbahnen Elm hätten einen Geschäftsabschluss präsentieren können, der die im vorsichtig budgetierten Businessplan von FUTURO aufgeführten Zahlen übertroffen hätte. Eine umfassende Beschneiungsanlage sichert nachweislich die nachhaltige Weiterexistenz der Sportbahnen Elm.
Die Sportbahnen Elm sind eine touristische Kerninfrastruktur von kantonaler Bedeutung und ein zentraler Wertschöpfungsfaktor für Elm, das Sernftal, die Gemeinde Glarus Süd und den ganzen Kanton. Die Stimmbevölkerung hat an der Landsgemeinde 2018 einen Rahmenkredit von 12,5 Mio. Franken für die Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen beschlossen. Dieser Beschluss der Landsgemeinde bildet unverändert die verbindliche Grundlage für die öffentliche Mitfinanzierung von FUTURO und des aktuellen Landratsgeschäfts.
Mit grossem Engagement haben die Sportbahnen Elm das Projekt FUTURO vor neun Jahren erarbeitet und dem Kanton präsentiert. Seither hat sich am Projekt nichts mehr verändert, indes gab es verschiedene Verzögerungen in den Verfahren, was die Substanz der Sportbahnen Elm weiter massiv geschwächt hat. Die Realisierung des Projekts ist mittlerweile von hoher Dringlichkeit für das Überleben der Sportbahnen Elm.
Zur Rolle des Landrates:
Der Landrat hatte das Projekt FUTURO bereits im September 2021 geprüft und die Voraussetzungen zur öffentlichen Mitfinanzierung als erfüllt beurteilt. Der Landrat hatte deshalb 8,56 Mio. Franken für das Projekt FUTURO freigegeben. Dem Landrat wird nun mit der diskutierten Vorlage ein Zusatzkredit für dieses Projekt im Umfang von 1,44 Mio. Franken sowie ein rückzahlbares Darlehen von 2,5 Mio. Franken beantragt. Die aktuell im Landrat diskutierte Vorlage betrifft demnach ausschliesslich den Beschluss über die Mittelfreigabe eines solchen Zusatzkredits. Sowohl der Zusatzkredit als auch das beantragte rückzahlbare Darlehen liegen innerhalb des von der Landsgemeinde bewilligten und bestehenden Rahmenkredits. Es steht kein neuer Kreditbeschluss zur Abstimmung. Der Rahmenkredit wurde von der Landsgemeinde bereits genehmigt. Der Landrat entscheidet vorliegend lediglich über die Freigabe dieser bereits beschlossenen Mittel. Die Vorlage ist damit erfolgsrechnungsneutral und belastet den Kanton nicht zusätzlich.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Seit dem ursprünglichen Kostenvoranschlag im Jahr 2020 sind die Kosten für FUTURO gestiegen, obwohl am Projekt selbst keine kostenvermehrenden Änderungen vorgenommen worden sind. Diese Mehrkosten sind objektiv nachvollziehbar und nicht durch die Sportbahnen Elm verursacht. Die Sportbahnen Elm hatten bereits im Jahr 2019 eine Baubewilligung für das Projekt FUTURO erhalten. Gegen diese Baubewilligung wurde von den Umweltverbänden Beschwerde erhoben. Mit Entscheid vom 24. Juni 2021 ist das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus zum Schluss gekommen, dass der Kanton für die Bewilligung des Projekts FUTURO das falsche Verfahren angewendet hatte und vor Erteilung einer Baubewilligung von der Gemeinde eine Sondernutzungsplanung ausgearbeitet werden müsse. In der Folge mussten das Nutzungsplanungsverfahren eingeleitet und durchgeführt sowie das Baubewilligungsverfahren wiederholt werden. Dieser Entscheid hat zu Mehrkosten im Umfang von 2,145 Mio. Franken geführt. Diese sind die direkte Folge der Verfahrensfehler des Kantons. Damit verbunden waren massive Vorarbeiten durch die Sportbahnen Elm zur Unterstützung der Gemeinde und des Kantons im Bereiche Raumplanung bei der Ausarbeitung der Sondernutzungsplanung. Ebenso war der Aufwand der in der Zwischenzeit erfolgten Anpassung des eidgenössischen Jagdbanngebiets gewaltig. Am Projekt selbst sind keine Änderungen erfolgt.
Aufgrund dieser Verzögerungen hat auch die zwischenzeitlich erfolgte Teuerung auf das Projekt geschlagen. Der Baupreisindex Ostschweiz erhöhte sich gemäss Bundesamt für Statistik zwischen Mai 2020 und Oktober 2025 um 18,7%. Effektiv sind für das Projekt FUTURO teuerungsbedingte Mehrkosten in der Höhe von 1,927 Mio. Franken entstanden, was einer Teuerung von 12,4% entspricht und deutlich unter dem indexierten Wert liegt.
Gentlemen's Agreement zur Finanzierung:
Im Sinne eines Gentlemen’s Agreement hat der Sponsor Klaus Jenny im Schulterschluss mit Kanton und Gemeinde zugesichert, dass der Fortbestand der Sportbahnen Elm notfalls mit weiteren privaten Darlehen gewährleistet wird, bis ein bewilligtes Projekt FUTURO vorliegt. Mit diesem Gentlemen's Agreement wollte Klaus Jenny den Behörden die Sicherheit geben, dass er «dabei bleibt». Ein «Aussteigen» des Kapitalgebers auf halbem Weg wäre für den Kanton verheerend gewesen. Dieses Versprechen wurde trotz erheblicher Herausforderungen und vielfach veränderten Rahmenbedingungen stets eingehalten. Der «Sponsor» der Sportbahnen Elm, Klaus Jenny, hat im Rahmen der Abmachung in den vergangenen 10 Jahren einen Betrag von mehr als 15 Mio. Franken den Sportbahnen Elm zur Verfügung gestellt. Die letzte Geldüberweisung erfolgte im Dezember 2025 zwecks Sicherstellung der Lohnzahlungen an Weihnachten. Der gesamte Beitrag von privater Seite wird sich im Rahmen der Umsetzung von FUTURO nochmals kräftig erhöhen. Diese grosszügige private Unterstützung der Sportbahnen Elm ist ein Glück, das wir uns nicht entgehen lassen sollten.
So geht es weiter:
Für die Sportbahnen ist es unerlässlich und lebensnotwendig, dass
1. der Baustart des rechtskräftig bewilligten Projekts FUTURO Ende März 2026 erfolgen kann,
2. und somit die Beschneiung FUTURO in der kommenden Wintersaison 2026/2027 vollständig genutzt werden kann.
Wenn ein Baustart und eine Inbetriebnahme nicht wie geplant möglich sind, beispielsweise wenn dieses Geschäft nochmals der Landsgemeinde vorgelegt würde, müssen die Sportbahnen Elm nach Abschluss der Wintersaison 25/26 den Betrieb dauerhaft einstellen.
Eine weitere Wintersaison ohne funktionierende Beschneiungsanlage werden die Sportbahnen Elm nicht überstehen. Zudem wären die Kosten einer Verzögerung von FUTURO um ein weiteres Jahr für die Sportbahnen Elm nicht mehr tragbar. Es müsste mit einem jährlichen Umsatzverlust von deutlich mehr als 1 Mio. Franken gerechnet werden. Der jährliche Ausfall des Cashflow würde sich auf (mindestens) 300 000.00 Franken belaufen. Die bestehenden Investitionskosten sind mit Kostenvorschlägen per 31. Dezember 2025 abgesichert. Die massiven Mehrkosten würden ins Ungewisse führen.
Die rechtskräftige Baubewilligung ist vorhanden. Für die Umsetzung von FUTURO steht eigentlich nichts mehr im Weg, ausser ein (vom Regierungsrat) beantragter Zusatzkredit von 1,44 Mio. Franken und ein (ebenso vom Regierungsrat) beantragtes rückzahlbares Darlehen von 2,5 Mio. Franken. Jedoch nur eigentlich, denn seit dem Antrag des Regierungsrats an den Landrat hat das Projekt wiederum verschiedene Wechselbäder durchgemacht.
Ein Blick auf die politisch geführten Diskussionen:
Der zunächst zu vernehmende Vorwurf, dass der regierungsrätliche Antrag deshalb abzulehnen sei, weil die Finanzierung nicht wie ursprünglich angedacht über eine weitere Gesellschaft, nämlich eine Finanzinfra erfolgen soll, ist zwischenzeitlich etwas abgeflacht. Die Einsicht, dass eine solche Finanzinfra das Projekt weiter verteuern und für den Steuerzahler ein nicht verantwortbares Abhängigkeitsrisiko schafft, wurde in weiten Kreisen erkannt. Das ursprünglich angedachte, komplizierte Finanzierungskonzept über eine solche Zwischengesellschaft hat sich nicht nur als nicht praktikabel erwiesen. Es wäre mit einem Risiko für die öffentliche Hand und einer nicht erwünschten Verantwortlichkeit eines Verwaltungsrates, der wohlverstanden zu 80% aus Vertretern der öffentlichen Hand bestanden hätte, verbunden gewesen. Die Regierung hat deshalb bewusst von einer solchen Umsetzung abgesehen und dies im Antrag für einen Zusatzkredit dem Landrat aus Gründen der Transparenz auch so offen dargelegt. Die Auszahlung der öffentlichen Mittel, welche die Landsgemeinde beschlossen und die der Landrat freizugeben hat, obliegt im Übrigen der Regierung. Der Entscheid der Regierung ist mit dem Beschluss der Landsgemeinde vereinbar.
Aus diesem Grund ist auch die Befürchtung vor einer Stimmrechtsbeschwerde unbegründet. Liest man die Anträge und Beschlüsse von Landsgemeinde und Landrat, ist klar, dass der nun beantragte Zusatzkredit und das beantragte rückzahlbare Darlehen weder Beschlüsse der Landsgemeinde noch Beschlüsse des Landrats verletzen.
Die Ausrichtung der von der Landsgemeinde beschlossenen und vom Landrat gesprochenen Beiträge liegt in der Kompetenz der Regierung. Die Regierung hat transparent erläutert, weshalb die ursprünglich angedachte Zwischenfinanzierung über eine Finanzinfra mit erheblichen Nachteilen für die öffentliche Hand verbunden ist und weshalb sie gedenkt davon abzusehen. Es ist die Verantwortung des Staates und deren Behörden, erkannte Risiken zu vermeiden und darauf zu reagieren. Dadurch werden aber der Wille der Glarner Stimmbevölkerung, die mit dem Beschluss von 12,5 Mio. Franken «Ja» zur öffentlichen Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen gesagt hat, und der Kreditbeschluss selbst nicht in Frage gestellt. Die Idee, die Realisierung von FUTURO mit einer Stimmrechtsbeschwerde zu verzögern, ist im Übrigen nicht neu.
Sie ist bei den Gegnern des Projekts FUTURO bereits in der ersten Runde vor fünf Jahren zur Diskussion gekommen und dann – weil die Gerichte auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten sind – ohne viel Aufsehen wieder verschwunden. Eine Stimmrechtsbeschwerde ist heute wie damals unbegründet und bezweckt einzig und allein, das Ende der Sportbahnen Elm durch weitere Verzögerungen zu erzwingen.
Im Zeitungsbericht vom 26. Januar 2026 hat auch Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, zur Frage der Stimmrechtsbeschwerde klar Stellung genommen: «Das Besondere am vorliegenden Fall ist nun allerdings, dass die Landsgemeinde wohl nicht absichtlich falsch informiert wurde, sondern dass es im Nachhinein in der Regierung einen Meinungswandel gab und sich die seinerzeitigen Informationen im Nachhinein als falsch herausstellten», so Schindler. «Zudem wäre es sehr eigenartig, wenn man acht Jahre im Nachhinein den Beschluss der Landsgemeinde anfechten würde – wenn auch theoretisch nicht vollkommen unmöglich.»
«Schindler sagt, er habe «vollstes Verständnis» für die Kritik am geplanten Vorgehen. Ihm sei hingegen nicht klar, wie man rechtlich eine bestimmte Umsetzung erzwingen wolle, wenn diese gerade nicht Gegenstand des förmlichen Landsgemeindebeschlusses gewesen sei. «Da würde ich als Jurist eine andere Meinung vertreten als Staatsbürger.»
Schlichtweg unverantwortbar und unverständlich ist die Tatsache, dass der Hauptakteur und Sponsor der Sportbahnen Elm, Klaus Jenny, der durch erhebliches finanzielles Engagement das Überleben der Sportbahnen Elm bis zum heutigen Tag überhaupt erst ermöglicht hat, nicht durch die Finanzaufsichtskommission angehört worden ist. Es hätte der sachlichen Information gedient und womöglich die Einsicht geschärft, dass der Landrat in der Verantwortung steht, den Auftrag der Landsgemeinde zu erfüllen und für das Projekt FUTURO den beantragten Zusatzkredit zu gewähren.
FUTURO vor der Ziellinie
Seit nunmehr zehn Jahren wurden durch privates Engagement stets die nötigen Mittel für den Fortbestand der Sportbahnen Elm bereitgestellt. Zwischenzeitlich liegt die rechtskräftige Baubewilligung für FUTURO vor. Ein geordneter Baustart Ende März 2026 ermöglicht eine Inbetriebnahme der Beschneiungsanlage in der kommenden Wintersaison. Dies ist mit dem nötigen politischen Willen vollständig umsetzbar. Dieser Wille des vom Glarner Volkes gewählten Landrats steht nun unter Beweis. Mit dem Antrag vom 6. Januar 2026 an den Landrat hat der Regierungsrat die richtigen Weichen gestellt. Mit diesem können die Bedingungen für die Weiterführung der Sportbahnen Elm erfüllt werden:
1. Der Baustart des rechtskräftig bewilligten Projekts FUTURO kann Ende März 2026 erfolgen
2. Das Projekt FUTURO muss bis Winterbeginn 2026/2027 vollendet sein.
Die Sportbahnen Elm sind zuversichtlich, dass die Glarner Landräte die Chance nutzen und dem Projekt FUTURO mit Gewährung des beantragten Zusatzkredits und des rückzahlbaren Darlehens zum Durchbruch verhelfen, im Sinne und zum Wohle von Elm, dem Sernftal, der Gemeinde Glarus Süd und dem ganzen Kanton.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Sportbahnen Elm
23. Februar 2026




