Es ist folgendes zu beachten:
- Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
- Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4,50 m zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassenbeleuchtung durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt wird.
- Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm über die Strassenoberfläche erreichen.