Zusätzliche Investitionen beim Pavillon-Kindergarten Bilten notwendig

Der Pavillon-Kindergarten Bilten ist 240 000 Franken teurer als geplant. Der Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission haben die notwendigen Kredite bewilligt, wobei der Nachtragskredit als dringlicher Beschluss im Amtsblatt von dieser Woche öffentlich bekanntgemacht wird. Die Bauarbeiten sind rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 beendet.



Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)

Verschiedene Gründe führen beim Pavillon-Kindergarten Bilten zu ungeplanten Mehrkosten: Einerseits wird ab dem Schuljahr 2022/2023 in Bilten mehr Schulraum als ursprünglich angenommen benötigt: So beträgt die benötigte Fläche nicht wie anfangs geplant 280, sondern 430 Quadratmeter. Andererseits waren gegenüber dem bewilligten Projekt zusätzliche bauliche Massnahmen notwendig: Anstelle des geplanten Streifenfundamentes musste für den Holzbau eine Bodenplatte erstellt werden. Dies war mit zusätzlichen Terrainanpassungen verbunden. Zudem war der Zustand des Baugrundes weit schlechter, als ursprünglich angenommen werden konnte. Infolgedessen musste das schlammige Material entfernt und eine neue Kofferung eingebracht werden. Da die Arbeiten rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 fertiggestellt sein müssen, wurden die verschiedenen zusätzlichen baulichen Massnahmen bereits vor geraumer Zeit in die Wege geleitet.

Zusatz- und Nachtragskredit erforderlich

Die mittlerweile vorliegende Kostenzusammenstellung zeigt auf, dass der genehmigte Kredit der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 in der Höhe von 1,2 Mio. leider nicht ausreicht. So ist sowohl ein Zusatz- als auch Nachtragskredit in der Höhe von 240 000 Franken notwendig. Der Zusatzkredit zu diesem Projekt wurde gestützt auf Art. 48 Abs. 3 FHG durch die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Glarus Nord an ihrer Sitzung vom 18. Juli 2022 genehmigt. Da der notwendige Nachtragskredit die finanziellen Kompetenzen des Gemeinderates überschreitet, wurde dieser gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat mittels dringlichem Beschluss einstimmig an seiner Sitzung vom 30. Juni 2022 genehmigt. Dieser dringliche Beschluss wird im Amtsblatt von dieser Woche öffentlich bekanntgemacht. Der dringliche Beschluss tritt in Kraft, wenn nicht mindestens 100 Stimmberechtigte innert 14 Tagen nach der vorliegenden Bekanntmachung, d.h. bis Mittwoch, 10. August 2022, verlangen, dass er der nächsten Gemeindeversammlung als Antrag zur Abstimmung vorgelegt wird.