Zusätzliche Kindergartenräumlichkeiten im Linth-Escher Niederurnen

Die Gemeinde erwirbt für die Schule Linth-Escher Niederurnen für das Schuljahr 2018/2019 mobilen Schulraum. Der Nachtragskredit in der Höhe von 237 000 Franken wird diese Woche im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.



Zusätzliche Kindergartenräumlichkeiten im Linth-Escher Niederurnen. (Archivbild: e.huber)
Zusätzliche Kindergartenräumlichkeiten im Linth-Escher Niederurnen. (Archivbild: e.huber)

Anfang 2018 stellte die Gemeinde in Niederurnen ein markantes Wachstum an einzuschulenden Kindern fest, was für das Schuljahr 2018/2019 eine zusätzliche Kindergartenklasse notwendig macht. Diese Klasse braucht zusätzlichen Schulraum, welcher Anfang August 2018 bezogen werden kann. Während des Budgetprozesses im Herbst 2017 war diese Tatsache noch nicht absehbar.

Die Gemeinde prüfte in Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit verschiedene Lösungsvarianten, namentlich die Einmietung in bestehende Lokalitäten, die Verwendung von Räumlichkeiten der Kirchgemeinden oder des Jakobsblicks. Diese Räumlichkeiten können jedoch nicht dauerhaft genutzt werden, zumal die zusätzliche Kindergartenklasse mindestens zwei Jahre besteht. Ein Provisorium mittels Containern auf der grossen Wiese im Nordwesten des Areals Linth-Escher ist mit moderaten Kosten verbunden, ebenso kann dieses rechtzeitig auf den Beginn des neuen Schuljahres realisiert und allenfalls später an einem anderen Standort verwendet werden.

Fakultatives Referendum

Der vom Gemeinderat einstimmig genehmigte Nachtragskredit in der Höhe von 237 000 Franken wird gemäss Gemeindegesetz, Finanzhaushaltsgesetz und Gemeindeordnung Glarus Nord im Amtsblatt von dieser Woche öffentlich ausgeschrieben.

Stellungnahme der GPK zum dringlichen Beschluss des Gemeinderates vom 21.3.2018 gemäss Art 43 Gemeindegesetz

Die vorgängige Prüfung oder Zustimmung dieses Geschäftes durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist gemäss Gemeindegesetz nicht vorgesehen. Die Prüfung durch die GPK erfolgt somit erst nach dem Vorliegen aller Unterlagen – insbesondere den Ergebnissen des fakultativen Referendums – und später auch der Bauabrechnung. Wir weisen darauf hin, dass wir die Schulraumplanung als Schwergewichtsprüfung 2018/19 aufnehmen werden.