Zusätzliche Kosten bei der Personenunterführung Näfels-Mollis

Die Personenunterführung Näfels-Mollis verteuert sich um rund CHF 1,7 Mio. und liegt daher über dem Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung. Infolge Dringlichkeit des Geschäftes hat die Geschäftsprüfungskommission Glarus Nord nach intensiver Prüfung dem Zusatzkredit auf Antrag des Gemeinderates zugestimmt. Ein Abbruch des Projekts wurde geprüft, aus verschiedenen Gründen jedoch verworfen.



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)

Die Personenunterführung Näfels-Mollis wird teurer als ursprünglich angenommen: Wurde durch die Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen vom 23. November 2018 und 22. November 2019 noch Verpflichtungskredite von CHF 0.36 Mio. resp. CHF 6.91 Mio. bewilligt, werden sich die Gesamtkosten für dieses Projekt letztlich auf CHF 9.0 Mio belaufen. Die zusätzlichen Kosten waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung noch nicht bekannt. Die Ge-samtkosten werden am Ende zu 47 Prozent durch die Gemeinde und 53 Prozent durch den Investor des Zschokke-Areals getragen. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten der Gemeinde mit CHF 0.9 Mio. 

Mehrkosten beim Baumeister und beim Elektroplaner 

Die Gründe für die zusätzlichen Kosten in der Höhe von CHF 1.7 Mio. liegen einerseits bei Mehrkosten, welche erst bei der detaillierten Planung im Nachgang zur Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 festgestellt wurden. Andererseits sind auf die öffentliche Ausschreibung der Baumeisterarbeiten mittels Online-Plattform SIMAP bis zum 14.02.2020 lediglich zwei Angebote eingegangen, welche deutlich über dem ursprünglichen Kostenvoranschlag lagen. Die damit erforderliche Bewilligung zum notwendigen Zusatzkredit von CHF 1.7 Mio. hätte an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2020 eingeholt werden sollen. 

Geschäftsprüfungskommission stimmt dem Zusatzkredit nach intensiver Beratung zu 

Die Realisierung der Personenunterführung kann jedoch zeitlich nicht aufgeschoben werden: Dies, da grosse Teile der Bauarbeiten an der Personenunterführung parallel zum Bau der Stichstrasse noch im Jahr 2020 erfolgen müssen. Ebenso ist die Personenunterführung wesentlicher Bestandteil des Ent-wicklungsschwerpunkts Näfels-Mollis und nimmt in den Planungen der Gemeinde Glarus Nord eine zentrale Rolle ein. Aufgrund des unaufschiebbaren Zeitplanes im Bau der Stichstrasse und der bereits durch den Gemeinderat erfolgten Arbeitsvergabe duldete das Projekt keinen Aufschub mehr. Es be-stand deshalb Dringlichkeit in der Bewilligung des Zusatzkredites. Aus diesem Grund beantragte der Gemeinderat der Geschäftsprüfungskommission, dem Zusatzkredit von CHF 1.7 Mio. für die Perso-nenunterführung nach Art. 48 Abs. 3 FHG zuzustimmen. Art. 48 Abs. 3 FHG sieht vor, dass die Ge-schäftsprüfungskommission die Bewilligung zu einem Zusatzkredit erteilen kann, wenn die Ausführung eines Vorhabens keinen Aufschub duldet. Die Geschäftsprüfungskommission stimmte diesem Antrag nach intensiver Prüfung und ausführlichen Gesprächen mit dem Gemeinderat am 26. Mai 2020 zu. 

Ein Projektabbruch wäre mit hohen Kosten und ungewissen Folgen verbunden gewesen 

Der Gemeinderat prüfte infolge der Zusatzkosten auch einen Abbruch des Projekts Personenunterfüh-rung Näfels-Mollis. Dieses Vorgehen wäre für die Gemeinde Glarus Nord jedoch mit ungewissen Fol-gen und ebenfalls beträchtlichen Kosten verbunden gewesen: Der Kostenstand betrug im Mai 2020 seitens Gemeinde bereits CHF 2 Mio. Durch einen allfälligen Baustopp und die Rückbauarbeiten wä-ren mit zusätzlichen Kosten zu rechnen gewesen. Dazu hätten die verschiedenen Partner infolge Nichteinhaltung von abgeschlossenen Verträgen auf dem Rechtsweg Forderungen in unbekannter  Höhe an die Gemeinde herantragen können. Dadurch wäre die Gemeinde Gefahr gelaufen, Kosten in Millionenhöhe leisten zu müssen, ohne am Ende eine reale Gegenleistung erhalten zu können.