Zusätzliche Mittel für den Kultursektor

Der Kanton Glarus soll weitere 400 000 Franken für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte im Kultursektor bereitstellen. Der Bund finanziert im Rahmen einer Leistungsvereinbarung die Hälfte davon, falls der Landrat der Vorlage zustimmt.



Regierungsrat Rolf Widmer (Departement Finanzen und Gesundheit)
Regierungsrat Rolf Widmer (Departement Finanzen und Gesundheit)

Der kantonale Unterstützungsfonds im Kultursektor wird mit der Genehmigung einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund aufgestockt. Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Notverordnungen zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie erlassen, darunter die Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Kultursektor. Damit die Notverordnungen nach sechs Monaten nicht automatisch ausser Kraft treten, hat die Bundesversammlung unterdessen gesetzliche Grundlagen erlassen. So können weiterhin Massnahmen fortgeführt oder angepasst werden.

Bund finanziert die Hälfte

Für den Kulturbereich sieht das Gesetz unter anderem Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen vor. Das Bundesamt für Kultur (BAK) kann dazu mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abschliessen. Die Beiträge werden den Kulturunternehmen durch die Kantone auf Gesuch als Ausfallentschädigungen oder neu für Transformationsprojekte ausgerichtet, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Pandemie anpassen können. Der Bund trägt die Hälfte der von den Kantonen gesprochenen Beträge.

Der Regierungsrat hat im April 2020 für den Vollzug der COVID-19-Verordnung das Departement Bildung und Kultur (DBK) ermächtigt, eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund abzuschliessen und den Fonds für Ausfallentschädigungen im Kultursektor mit 150 000 Franken zu äufnen. Am 13. Mai 2020 hat der Bundesrat die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September 2020 verlängert. Insgesamt wurden finanzielle Mittel in der Höhe von 300 000 Franken bereitgestellt, die zur Hälfte durch den Bund refinanziert wurden.

Mittel fast aufgebraucht

Bis zum Ablauf der Gesuchsfrist (20. September 2020) sind insgesamt 19 Gesuche bei der Fachstelle Kulturförderung eingereicht worden. Bisher wurde ein Betrag von rund 133 000 Franken als Ausfallentschädigung bewilligt und ausbezahlt. 149 000 Franken wurden als Schaden berechnet, aber noch nicht definitiv verfügt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende in der Höhe von rund 280 000 Franken beansprucht werden (zur Hälfte durch den Bund finanziert). Von den Mitteln, mit denen der Regierungsrat den COVID-19-Kulturfonds geäufnet hat, bleiben somit noch knapp 10 000 Franken übrig.

Weiterer Bedarf für 2021

Der Mittelbedarf für Ausfallentschädigungen im Jahr 2021 ist gemäss Regierungsrat schwer abzuschätzen. Dass die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende ab 1. November 2020 wegfallen bzw. von anderen Schadenregulierern übernommen werden, spricht eher für eine Abnahme. Andererseits gibt es neu die Möglichkeit, dass Kulturunternehmen Beiträge an Transformationsprojekte beantragen können. Dies und die längere Laufzeit der neuen Verordnung (15 Monate) sprechen eher für einen erhöhten Mittelbedarf. Aufgrund dieser Überlegungen rechnet der Kanton Glarus mit einem Bedarf von 400 000 Franken. In den kantonalen Fonds für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich werden somit 200 000 Franken eingelegt. Der gleiche Betrag wird vom Bund eingelegt. Gemäss Verteilschlüssel des Bundes stünden dem Kanton Glarus zur Umsetzung der neuen Verordnung Bundesmittel in der Höhe von 250 000 Franken zur Verfügung.

Die Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Die Vorlage wird dem Landrat unterbreitet.