Zusammenführung der Sozialen Dienste geht in die Vernehmlassung

Im April 2020 hat der Regierungsrat nach einer umfassenden Organisationsanalyse eine Zusammenführung der bisherigen drei Stützpunkte der Sozialen Dienste an einem Standort beschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung geht nun in die Vernehmlassung.



Medienmitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Medienmitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat verabschiedet den Entwurf zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zuhanden der Vernehmlassung. Die Vorlage wird in der Folge dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde 2024 unterbreitet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 12. Mai 2023. Die Unterlagen sind auf der Website des Departements Volkswirtschaft und Inneres publiziert (LINK).

Per 1. Januar 2008 wurde das Sozial- und Vormundschaftswesen kantonalisiert. In einem weiteren Schritt wurde die Abteilung Soziale Dienste mit ihren rund 40 Mitarbeitenden einer Organisationsanalyse unterzogen. Die wesentliche Erkenntnis: Eine Zusammenführung der bestehenden drei Stützpunkte an einem Standort sorgt für noch mehr Effizienz, Klarheit und fachliche Qualität. Der Regierungsrat hat im April 2020 eine solche räumliche Zusammenführung beschlossen (Medienmitteilung 21. April 2020). Als Standort steht die Stadt Glarus im Vordergrund.

Vernehmlassungsverfahren

In rechtlicher Hinsicht erfordert die Zusammenführung der drei Stützpunkte eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Dort wird gegenwärtig bestimmt, dass in jeder Gemeinde ein Stützpunkt zur Erbringung eines Grundangebots der öffentlichen Sozialhilfe bestehen soll. Diese Bestimmung schränkt die Organisationsfreiheit der Verwaltung massgeblich ein und ist nicht mehr zeitgemäss. Diese Anpassung bildet das Kernstück dieser Vorlage. Zudem werden einige formelle Änderungen angebracht und überholte Regelungen überarbeitet.

Die Unterlagen dieser Vernehmlassungsvorlage sind unter Laufende Vernehmlassungen – Kanton Glarus zu finden. Vernehmlassungsfrist: 2. Juni 2023.