Es handelt sich um eine Grundlagenarbeit zur nachhaltigen Orts- und Raumplanung und zur Erhaltung des Lebens- und Erlebnisraums. Das langfristige Ziel ist, die Kunstdenkmäler des gesamten Kantons in den Bänden Unterland, Mittelland und Hinterland inventarisiert zu haben. Bei den drei Teilbänden handelt es sich jedoch um in sich geschlossene, selbständige Werke, über deren Schaffung auch jeweils selbständig zu entscheiden ist. Für die Erarbeitung des Bandes Glarner Unterland ist unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorarbeiten ein Zeitbedarf von sechs Jahren eingeplant.
Zwecks Beantwortung von Fragen der landrätlichen Finanzkommission unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat einen Zusatzbericht. In diesem wird namentlich dargelegt, dass die gestaffelte Schaffung von drei selbständigen Bänden einer parallelen Erarbeitung der Inventare für alle drei Glarner Regionen sowohl aus fachlicher als auch aus finanzieller Sicht vorzuziehen ist. Im Weiteren wird die finanzrechtliche Zuständigkeit des Landrates zur Gewährung des Rahmenkredites erläutert. Schliesslich wird aufgezeigt, dass der Regierungsrat keine Alternative zum vorgeschlagenen Vorgehen sieht, welche mit weniger Aufwand eine gleichwertige Erhaltung des Grundlagenwissens über die Glarner Kunstdenkmäler ermöglichen würde.