Im Weiteren wird «GlaroTax» auf der Webseite des Kantons Glarus auch als Download angeboten (www.gl.ch/steuern). Zum Ausfüllen der Steuererklärung am PC verweisen wir auf die Ausführungen in der Wegleitung zur Steuererklärung 2012. Wichtig ist, dass das Datenblatt mit dem Barcode ebenfalls ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit der Original-Steuererklärung eingereicht wird. Für juristische Personen ist das Ausfüllen der Steuererklärung via Internet in einer Excel-Datei möglich.
Gemäss Artikel 148 Absatz 1 des Steuergesetzes des Kantons Glarus und Artikel 124 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Direkte Bundessteuer müssen Steuerpflichtige, welche kein Formular erhalten, ein solches bei der Kantonalen Steuerverwaltung verlangen.
Die Einreichefrist für natürliche Personen läuft bis am 31. März 2013 und für juristische Personen bis am 30. Juni 2013. Wie in den Vorjahren wird die für 2012 geltend gemachte Verrechnungssteuer an die provisorischen Steuern 2013 angerechnet, vorausgesetzt, die Steuererklärung wird fristgerecht eingereicht.
Fristverlängerungen
Zur Arbeitserleichterung der Steuerpflichtigen sowie der Kantonalen Steuerverwaltung gibt es die Möglichkeit, Fristverlängerungen für natürliche und juristische Personen direkt via Internet einzuholen. Mittels PID- und Register-Nummer können Fristerstreckungen direkt eingegeben werden.
Zu beachten ist, dass Fristerstreckungen via Internet für natürliche Personen längstens bis zum 30. September und für juristische Personen längstens bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt werden. Nachher müssen Fristerstreckungen unter Angabe von detaillierten Gründen schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung gerichtet werden.
Provisorische Steuerrechnungen 2013
Die Daten für die provisorischen Rechnungen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (1. Rate per 30. Juni 2013 zahlbar) werden grundsätzlich von der Steuerveranlagung 2011 übernommen. Sofern die Steuererklärung 2012 fristgerecht eingereicht wird, basiert die provisorische Steuerrechnung auf der Deklaration in der Steuererklärung 2012.
Bei Fragen zur Steuererklärung oder zur Steuerpflicht generell kontaktieren Sie bitte die Kantonale Steuerverwaltung unter der Telefonnummer 055 646 61 50 oder per E-Mail [email protected]. Bitte halten Sie bei jeder telefonischen Abklärung die PID-Nummer bereit. Diese Nummer finden Sie auf jedem Steuerdokument (Steuererklärung, Veranlagung, Rechnung).
Die Kantonale Steuerverwaltung dankt Ihnen für das ordnungsgemässe Ausfüllen und das termingerechte Einreichen der Steuererklärung.




