Am 28. Februar stimmen wir über die Durchsetzungsinitiative ab. Ziel der Initiative ist es, dass kriminelle Ausländer aus der Schweiz ausgeschafft werden. Im Initiativtext sind die Straftaten aufgelistet, für welche ein Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden soll. In dieser Liste stehen nicht nur schwere Verbrechen, sondern auch leichtere Vergehen.
Zur Rechtslage bei Annahme der Durchsetzungsinitiative ein konkretes Beispiel:
Ein 51-jähriger Ausländer verliert seinen Job und bezieht Arbeitslosengeld. An einigen Tagen kann er für einen Bekannten Gartenarbeiten erledigen. Dafür bekommt er 800 Franken. Er verschweigt diese Entschädigung gegenüber der Arbeitslosenkasse. Damit begeht er «Sozialmissbrauch». Für dieses Vergehen wird er automatisch aus der Schweiz ausgewiesen, ohne dass ein Richter beurteilt, ob diese Ausschaffung dem Schweregrad der Straftat angemessen ist. Der Ausländer wird automatisch ausgeschafft, auch wenn er in der Schweiz aufgewachsen ist, viele Jahre hier gearbeitet hat, mit einer Schweizerin verheiratet ist, zwei schulpflichtige Kinder hat und nicht vorbestraft ist.
Wenn ein Schweizer die gleiche Straftat begeht, beurteilt ein Richter die genauen Umstände und setzt die Strafe im Verhältnis zum Verschulden des Straftäters fest: Bei schwerem Verschulden ist die Strafe hoch, bei einem leichteren Vergehen ist sie tiefer.
Bei einer allfälligen Annahme der Durchsetzungsinitiative erhält die Schweiz ein Zwei-Klassen-Strafrecht. Für den gleichen Straftatbestand, z.B. «Sozialmissbrauch», wird ein Ausländer ohne Prüfung des Einzelfalls mit Ausschaffung bestraft, während ein Schweizer nach Prüfung der genauen Umstände mit einer Geldstrafe davonkommt.
Ich will nicht, dass Ausländer im Strafrecht massiv schlechter gestellt werden als Schweizer.
In unserer Bundesverfassung steht im Artikel 8: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Deshalb stimme ich «nein» zur Durchsetzungsinitiative.