Zwei Memorialsanträge zur Gemeindeorganisation sollen für zulässig erklärt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, zwei Memorialsanträge zur politischen Entwicklung der Gemeinden für zulässig zu erklären.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

«Gemeindeautonomie stärken, politische Partizipation fördern»

Der Memorialsantrag «Gemeindeautonomie stärken, politische Partizipation fördern» von Ruedi Schwitter und Mitunterzeichnern ist als allgemeine Anregung gefasst. Er zielt auf eine Stärkung der Gemeindeautonomie bei der Ausgestaltung des politischen Systems der Gemeinden und der politischen Rechte auf Gemeindeebene ab. Die kantonalrechtlichen Vorgaben seien so anzupassen, dass die Gemeinden eine grössere Gestaltungsfreiheit erhalten. Die Vorgaben des kantonalen Rechts hätten in der Vergangenheit eine austarierte Ausgestaltung von Gemeindeparlamenten verhindert. Dies habe zur Abschaffung des Gemeindeparlaments in der Gemeinde Glarus Nord geführt. Mit der Einführung eines kommunalen Parlaments und eines Urnensystems, das die Gemeindeversammlung von unwichtigen Themen befreit, soll die politische Teilnahme der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gesteigert und das politische Engagement auf Gemeindeebene gestärkt werden.

«Glarner Gemeinden 2030»

Der Memorialsantrag «Glarner Gemeinden 2030» der SP Glarus in Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und den Landrat beauftragen, zuhanden der Landsgemeinde eine Reform des politischen Systems der Gemeinden auszuarbeiten. Die kantonalrechtlichen Vorgaben seien so anzupassen, dass in den Gemeinden Gemeindeparlamente eingesetzt werden. Auf Gemeindeebene soll ein fakultatives oder obligatorisches Referendum an der Urne eingeführt werden. Die Vorsteherschaften seien als Hauptamt auszugestalten (80–100%) und mit drei bis fünf Personen zu besetzen. Die Reform sei spätestens auf die Legislatur 2030–2034 umzusetzen. Mit der Reform des politischen Systems auf Gemeindeebene soll die politische Teilnahme der Bevölkerung in den Gemeinden verbessert, eine breitere politische Basis geschaffen, die politische Diskussion gestärkt und die Gemeindevorsteherschaften professionalisiert werden. 

Der Regierungsrat hat die Zulässigkeit der beiden Memoiralsanträge geprüft. Er beantragt dem Landrat, sie für zulässig zu erklären.