Diese Vorlage ist eigentlich unbestritten. Statt die Erträge der Kerosinsteuer samt Zuschlag für den Strassenverkehr aufzuwenden, sollen sie (was durchaus logisch ist) dem Luftverkehr zugute kommen. Es sind 60 Millionen, wovon 20 wie bisher in die Bundeskasse fliessen, die weitern 40 Millionen aber neu für die technische Sicherheit im Flugverkehr auf kleineren Flugplätzen, für Massnahmen gegen Terroranschläge und für den Umweltschutz eingesetzt werden sollen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Unseres Wissen haben alle Parteien und Verbände die Ja-Parole ausgegeben.
Kriegsmaterialausfuhrverbot
Nicht zum ersten Mal stimmen wir über ein Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial ab. Die Initiative verlangt auch die Förderung der internationalen Bestrebungen für Abrüstung und Rüstungskontrolle. Die vom Verbot betroffenen Regionen und Beschäftigten sollen während zehn Jahren unterstützt werden.
Der Wunsch, die Waffenausfuhr zu verbieten, ist angesichts der aktuellen kriegerischen Ereignisse nachvollziehbar. Bei aller Vorsicht, welche der Bund bei den Exportbewilligungen walten lässt, ist der Einsatz von Schweizer Material in den Kriegsgebieten nie ausgeschlossen.
Eher misstrauisch macht aber die Urheberschaft der Initiative, die GSoA, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, die ja auch hinter der Armeeabschaffungs-Initiative gestanden hat. Die Schweizer Armee ist aber auch auf Waffen und Material aus unsern eigenen Fabriken angewiesen, sonst könnte sich mit der Zeit ganz zusammenpacken.
Der Abschaffungswunsch kommt zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt. Die Initiative gefährdet rund 5 100 Arbeitsplätze und eine Wertschöpfung von einer halben Milliarde. Die betroffenen Regionen und Arbeitnehmer sollen allerdings während zehn Jahren unterstützt werden. Diese doch recht lange Frist mag aufzeigen, wie schwierig die Umstellung der Betriebe sein wird. Der Bund rechnet dafür mit gleich hohen Kosten wie die Wertschöpfung der Betriebe, also ebenfalls eine halbe Milliarde.
Die „Parolen-Front“ verläuft mehr oder weniger entlang dem Links-rechts-Graben.
Minarett-Bauverbot
Das zweite Verbot, über das wir entscheiden, betrifft die Minarette. Effektiv handelt es sich um eine Bauvorschrift, die sonst Gegenstand von Baugesetzen oder Bauverordnungen ist und in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fällt. In unserer fast unendlich Volksrechte-freundlichen Schweiz ist nun aber der Verbotsentscheid Volk und Ständen überlassen worden, obschon ein Minarett-Verbot völkerrechtswidrig ist, und es widerspricht dem Grundrecht z.B. der Religionsfreiheit und den Menschenrechten.
Die Befürworter sagen, das Minarett symbolisiere den Machtanspruch des Islams in der Schweiz. Es gibt gerade einmal vier Minarette im ganzen Land, und es ist im Moment ein fünftes geplant - dies bei 350 000 bis 400 000 Muslimen in der Schweiz, von denen viele schon das Schweizer Bürgerrecht haben und die friedlich mit uns zusammenleben.
Der Islam ist sehr vielgestaltig. Er darf aber nicht mit den Taliban gleichgesetzt werden, die bei der Mehrheit der Muslime auf Ablehnung stossen. Und es fällt den bei uns lebenden Muslimen nicht ein, die Scharia zum Gesetz zu erheben.
Mit dem Minarettverbot wollen auch einzelne christliche Kreise eine unliebsame Konkurrenz in die Schranken weisen. Wir fragen uns, ob denn der christliche Glaube dieser Kreise so schwach oder so von Unsicherheit geprägt ist, dass sie ein solches Verbot nötig haben.
Wir sollten das Verbotswesen in unserem Lande, wo Verbote heutzutage leider in vielen Bereichen so beliebt sind, nicht noch weiter ausbauen.




