Zweite öffentliche Auflage der Nutzungsplanung: Gemeinderat präzisiert und bleibt Grundsatz treu

Der Gemeinderat hat die Reaktionen zur ersten öffentlichen Planauflage ausgewertet und geht auf gewisse Bedenken der Bevölkerung zum Baureglement und zum Zonenplan ein. Der Grundsatz bleibt: Das neue Reglement verzichtet auf unnötige Ausführungsvorschriften für Bauten, setzt aber das Augenmerk stärker auf die optimale Einbettung in die Umgebung. Es nimmt damit stärker Rücksicht auf Nachbarn und das Allgemeinwohl. Die nun vom Gemeinderat im Baureglement vorgenommenen Anpassungen betreffen unterirdische Bauten an Hanglagen sowie Gebäudelängen und Gebäudeabstände. Die Gemeinde legt das Baureglement und die Änderungen des Zonenplans vom 9. März bis 7. April 2020 öffentlich auf.



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Archivbild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Archivbild: e.huber)

Im Zuge der Nutzungsplanung harmonisiert Glarus Nord die Baureglemente. Künftig soll für alle Dörfer die gleiche Rechtsgrundlage gelten. Das neue Reglement bezweckt einen schonungsvollen Umgang mit der Landschaft sowie den bebauten Gebieten. Damit setzt die Gemeinde die Vorgaben des Bundes um. Das Schweizer Volk stimmte mit dem neuen Raumplanungsgesetz dem Grundsatz des verdichteten Bauens und der Schonung unbebauten Landes in der Schweiz im Jahr 2012 zu. 

Das neue Baureglement von Glarus Nord schützt die Identitäten und den Charakter der einzelnen Ortschaften. Die Vorgaben ermöglichen eine grosse Flexibilität beim Bauen, fordern aber gleichzeitig mehr Rücksicht auf die Nachbarn sowie eine Einbettung in die Topografie und den öffentlichen sowie privaten Aussenraum. Es gibt keine Ausführungsvorschriften mehr Das Reglement stellt damit die Interessen der Allgemeinheit über Einzelinteressen. 

Anpassungen: flexiblere unterirdische Bauten, maximale Gebäudelängen 

Aufgrund der Reaktionen zur ersten öffentlichen Nutzungsplanauflage entschied der Gemeinderat, einzelne Aspekte anzupassen. An Hanglagen in Dorf- und Wohnzonen beträgt die maximal veränderte Fläche neu 40 Prozent (statt wie vorher 30 Prozent). Diese Lockerung ermöglicht mehr Aussenraumgestaltung. Unterirdische Bauten sind, wenn sie ganz im gewachsenen Terrain verschwinden, überall zulässig. Das entschärft die Problematik für Tiefgaragen. 

Für die Wohnzonen in der Ebene definiert das Baureglement neu eine maximale Gebäudelänge. Das berücksichtigt Interessen der Nachbarn stärker als bisher. Wer längere Gebäude plant, muss künftig einen Überbauungsplan einreichen. Das stellt sicher, dass Bauten in die Umgebung passen und Topografie sowie Dorfbild berücksichtigen. Zudem wurden die Gebäudeabstände bei Neu- und Erweiterungsbauten erhöht, was trotz höherer Traufe vor zusätzlicher Beschattung schützen soll.