Im Zuge der Nutzungsplanung harmonisiert Glarus Nord die Baureglemente. Künftig soll für alle Dörfer die gleiche Rechtsgrundlage gelten. Das neue Reglement bezweckt einen schonungsvollen Umgang mit der Landschaft sowie den bebauten Gebieten. Damit setzt die Gemeinde die Vorgaben des Bundes um. Das Schweizer Volk stimmte mit dem neuen Raumplanungsgesetz dem Grundsatz des verdichteten Bauens und der Schonung unbebauten Landes in der Schweiz im Jahr 2012 zu.
Das neue Baureglement von Glarus Nord schützt die Identitäten und den Charakter der einzelnen Ortschaften. Die Vorgaben ermöglichen eine grosse Flexibilität beim Bauen, fordern aber gleichzeitig mehr Rücksicht auf die Nachbarn sowie eine Einbettung in die Topografie und den öffentlichen sowie privaten Aussenraum. Es gibt keine Ausführungsvorschriften mehr Das Reglement stellt damit die Interessen der Allgemeinheit über Einzelinteressen.
Anpassungen: flexiblere unterirdische Bauten, maximale Gebäudelängen
Aufgrund der Reaktionen zur ersten öffentlichen Nutzungsplanauflage entschied der Gemeinderat, einzelne Aspekte anzupassen. An Hanglagen in Dorf- und Wohnzonen beträgt die maximal veränderte Fläche neu 40 Prozent (statt wie vorher 30 Prozent). Diese Lockerung ermöglicht mehr Aussenraumgestaltung. Unterirdische Bauten sind, wenn sie ganz im gewachsenen Terrain verschwinden, überall zulässig. Das entschärft die Problematik für Tiefgaragen.
Für die Wohnzonen in der Ebene definiert das Baureglement neu eine maximale Gebäudelänge. Das berücksichtigt Interessen der Nachbarn stärker als bisher. Wer längere Gebäude plant, muss künftig einen Überbauungsplan einreichen. Das stellt sicher, dass Bauten in die Umgebung passen und Topografie sowie Dorfbild berücksichtigen. Zudem wurden die Gebäudeabstände bei Neu- und Erweiterungsbauten erhöht, was trotz höherer Traufe vor zusätzlicher Beschattung schützen soll.