Zwischenbericht zur neuen Lohnverordnung

Der Regierungsrat wurde durch die Geschäftsprüfungskommission beauftragt, dem Landrat bis April 2007 über den Stand der Einführung der neuen Lohnverordnung Zwischenbericht zu erstatten. Der Bericht soll insbesondere über den aktuellen Stand der Arbeiten informieren. Ebenfalls soll er über die durchgeführten und geplanten Informations- und Kommunikationsmassnahmen gegenüber dem Personal orientieren.



An der Sitzung vom 10. April behandlete der Regierungsrat den Zwischenbericht zur neuen Lohnverordnung (Bild: jhuber)
An der Sitzung vom 10. April behandlete der Regierungsrat den Zwischenbericht zur neuen Lohnverordnung (Bild: jhuber)

Projektablauf

Der Projektstart erfolgte im Juni 2005. Die Personalkommission lud die Personalvertretung sowie die Spitalleitung zu einer Informationsveranstaltung ein. Anfangs 2006 wurde ein erster Projektbeschrieb und Anfang 2007 wurden die gesamten Unterlagen (Bericht, Entwurf Lohnverordnung, Funktionsraster, Mitarbeiterbeurteilung) in eine breite Vernehmlassung geschickt und im Intranet publiziert. Bisher fanden in unterschiedlicher Zusammensetzung 25 Sitzungen, Informationsveranstaltungen und Beratungen statt. Für die Mitarbeitenden wurden fünf Informationsveranstaltungen durchgeführt: zwei im Kantonsspital, zwei in der Verwaltung und eine für die Lehrpersonen. Zudem werden die Personalvertretungen des Staats- und Lehrpersonals regelmässig zu gemeinsamen Sitzungen mit der Personalkommission eingeladen. An der nächsten gemeinsamen Sitzung vom 25. April 2007 sind die eingegangen Stellungnahmen sowie deren Umsetzung Thema.

Vernehmlassung

Bis Ende März gingen 31 Stellungnahmen ein, davon 21 von Schulbehörden und Lehrpersonen inkl. Lehrerinnen und Lehrer Glarus LGL. Die Lehrerschaft nennt immer wieder drei Argumente:
- Mit der Gemeindestrukturreform würden die Volksschulen in den Kompetenzbereich der drei Gemeinden übergehen. Daher sei die Einführung einer Lohnverordnung vor 2011 nicht sinnvoll.
- Eine Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen fehle. Deshalb könne kein leistungsorientiertes Lohnsystem eingeführt werden.
- Vieles sei noch offen, noch nicht geregelt, wie z.B. diverse Einreihungen, und die Vorlage daher nicht reif.

Weiteres Vorgehen

Am Vorgehen zur Einführung einer einheitlichen Lohnverordnung wird im Grundsatz festgehalten. Die vielen Stellungnahmen machen eine seriöse und umfassende Aufarbeitung unumgänglich. Sie zeigen zudem, dass weitere Informationen, Beratungen, Richtigstellungen und Gespräche notwendig sein werden. Daraus ergibt sich eine zeitliche Verschiebung:
- Im Herbst 2007 werden die Unterlagen zur Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals (Lohnverordnung) dem Landrat zur Beratung überwiesen. Das Inkrafttreten ist weiterhin auf den 1. Januar 2008 vorgesehen. Die Überführung, insbesondere die weitere Geltung einzelner Lohngrundlagen bis Ende 2008, bedarf einer Übergangsregelung.
- Ende 2007 werden die Löhne 2008 ein letztes Mal mit den bisherigen Instrumenten festgesetzt.
- 2008 wird das neue Lohnsystem „Dafle“ eingeführt, die Löhne in die Lohnbänder überführt und gleichzeitig in Verwaltung und Kantonsspital das neue Mitarbeiterzielsetzungs- und Leistungsbeurteilungssystem eingeführt.
- Ende 2008 werden die Löhne 2009 mit den neuen Instrumenten festgesetzt. Neue

Neue Besondlungsverordnung für Lehrpersonen

Gemäss Grundauftrag des Landrates ist auch für Lehrpersonen eine neue Besoldungsverordnung zu erarbeiten und insbesondere der automatische Stufenanstieg abzubauen. An diesem Auftrag ist festzuhalten. Für kantonale Lehrpersonen ist eine Überführung in eine neue kantonale Lohnverordnung angezeigt; da bereits Schulleitungen bestehen, könnte die Umsetzung schneller erfolgen. Zudem lässt sich zwischen einer einheitlichen Lohnverordnung und der Gemeindestrukturreform kein direkter Zusammenhang erkennen; vereinheitlichte Lohnbedingungen sind bei einem allfälligen Übergang der Volksschule in den Kompetenzbereich der drei neuen Gemeinden ebenfalls sinnvoll. Die Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen kann unabhängig vom Inkrafttreten der Lohnverordnung auch erst nach 2011 durch die dannzumal geschaffenen drei Schulleitungen und im Kompetenzbereich der drei Gemeinden erfolgen. Die „Rahmen-Lohnverordnung“ lässt Entscheidungsspielraum offen. So werden u.a. die Stelleneinreihungen und die definitive Lohnfestsetzung – im Rahmen des Funktionsrasters – durch die Instanzen von Kanton und Gemeinden vorzunehmen sein, womit dann auch beim Lehrpersonal keine Einreihung mehr fehlen wird.