Das Departement Wald und Landwirtschaft der Gemeinde Glarus Süd hat seine Organisation seit der Gemeindefusion laufend weiterentwickelt und an die heutigen komplexen Anforderungen angepasst. Das Departement ist seit dem 1. Januar 2026 nebst der Departementsleitung in vier fachliche Abteilungen gegliedert: Wald, Landwirtschaft, Naturgefahren und Wasserbau. Im Zusammenhang mit dieser Reorganisation wird auch die heutige Aufteilung der Forstreviere überprüft.
Die Überprüfung erfolgt gemeinsam mit dem Kanton und stützt sich auf die kantonale Waldgesetzgebung. Beteiligt sind auf kantonaler Seite das Departement Bau und Umwelt mit der Abteilung Wald und Naturgefahren sowie auf kommunaler Seite das Departement Wald und Landwirtschaft der Gemeinde Glarus Süd. Bis zum Entscheid über die künftige Organisation der Forstreviere gilt ab 1. April 2026 eine Zwischenlösung mit personellen Verschiebungen: Christian Hösli übernimmt neu das Forstrevier Linthal, während Samuel Mazza neu für das Forstrevier Sernftal Nord-Ost zuständig ist.
Die fünf bestehenden Forstreviere sind personell ab dem 1. April 2026 wie folgt besetzt:
Forstrevier Sernftal Süd-West Revierförster Roman Thoma
Forstrevier Sernftal Nord-Ost Revierförster Samuel Mazza
Forstrevier Schwanden Revierförster Matthias Haller
Forstrevier Mittleres Grosstal Revierförster Christian Fournier
Forstrevier Linthal Revierförster Christian Hösli
Revierförster Christian Hösli leitet zusätzlich die Abteilung Wald des Departements Wald und Landwirtschaft der Gemeinde Glarus Süd. Zur Bewältigung der betrieblichen Aufgaben im Forstrevier Linthal wird er von Sven Streiff unterstützt, der sich berufsbegleitend zum Förster HF ausbildet. Die Revierförster sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auch Teil des kantonalen Forstdienstes und unterstehen in fachlicher Hinsicht der Leitung der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren des Departements Bau und Umwelt.
Die Überprüfung der Aufteilung der heutigen Forstreviere in der Gemeinde Glarus Süd wird im Laufe des Sommers 2026 abgeschlossen. Voraussetzung dafür wird ein Beschluss des Regierungsrates sein, der auf Antrag der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren im Einvernehmen mit der Gemeinde Glarus Süd erfolgen wird. Über die Ergebnisse wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit informiert.




