Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige: Regierungsrat unterstützt nationalen Vorstoss

Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort die Bestrebungen, auf eidgenössischer Ebene das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter 16 einzuführen.



2007 entschied die Landsgemeinde zur Freude vieler Jugendlicher, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken • (Foto: Keystone-SDA)
2007 entschied die Landsgemeinde zur Freude vieler Jugendlicher, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken • (Foto: Keystone-SDA)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates schlägt vor, das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Das Alter für die Wählbarkeit in den Nationalrat, in den Bundesrat oder an das Bundesgericht soll bei 18 Altersjahren belassen werden. Im System der direkten Demokratie sei es sinnvoll, die politische Teilnahme der Jugendlichen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu ermöglichen, heisst es in der Begründung. Das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 könne der politischen Bildung Schub verleihen, weil die Schülerschaft und Lernende die politischen Lerninhalte früher in der Praxis anwenden könnten.

Die Vorlage betrifft knapp 130 000 jugendliche Schweizerinnen und Schweizer. Der Anteil der stimm- und wahlberechtigten Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz würde sich bei einer Annahme um rund 2,5 Prozent erhöhen.

Im Kanton Glarus bereits seit 2007

Der Kanton Glarus kennt als einziger Kanton bereits heute das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter 16 und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort den Vorstoss ohne Vorbehalte.