Alte Ställe: Konzept in Bearbeitung, drei Abbrüche bewilligt

Die Bearbeitung des Themenfeldes «Umgang mit alten, der ursprünglichen Funktion enthobenen landwirtschaftlichen Bauten» verläuft bei der Gemeinde Glarus zurzeit parallel auf zwei Ebenen. Einerseits entsteht ein Konzept zur Bewirtschaftung alter Stallungen im Gemeindebesitz, andererseits werden laufende Abbruchgesuche bearbeitet.



Alte Ställe: Konzept der Gemeinde Glarus in Bearbeitung.
Alte Ställe: Konzept der Gemeinde Glarus in Bearbeitung.

Seit der Publikation des Abbruchgesuches des Heustalls Teufen in den Ennetbergen hat sich die Gemeinde der Thematik schutzwürdiger Ställe umfassend angenommen.

Auf der strategischen Ebene ist ein Konzept in Bearbeitung, welches aufzeigen soll, wie künftig mit Ställen im Besitz der Gemeinde, welche ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen, umgegangen werden soll. Dieses Dossier wird interdisziplinär durch die Ressorts Infrastruktur und Umwelt sowie Planung und Bau, unterstützt durch externe Partner mit ausgewiesener Kompetenz im vorliegenden Themengebiet, geführt. Im Zentrum der Überlegungen steht die Frage der Schutzwürdigkeit bestehender landwirtschaftlicher Bauten.

Zielsetzung der laufenden Arbeiten ist deshalb das Vorliegen einer sogenannten Negativ- und einer sogenannten Verdachtsliste. In einem ersten Schritt bedeutet dies, Ställe, bei welchen der Verdacht auf Schutzwürdigkeit besteht, auf einer Verdachtsliste auszuweisen. Die dort aufgeführten landwirtschaftlichen Bauten bedürfen in der Folge einer vertieften Prüfung. Investitionen in den Erhalt schutzwürdiger landwirtschaftlicher Bauten unterliegen dabei in jedem Fall im Rahmen der jährlichen Budgetberatungen der Zustimmung der Gemeindeversammlung.

Auf der operativen Ebene beschäftigt sich die Gemeinde intensiv mit der Bearbeitung der vier laufenden Abbruchgesuche. Die Einsprache des Glarner Heimatschutzes den Stall Teufen betreffend wird behandelt, mit offenem zeitlichem Verlauf. Bezüglich der drei weiteren, im Amtsblatt publizierten Abbruchgesuche hat die Baukommission anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 2016 die Abbruchbewilligungen auf kommunaler Ebene erteilt. Dies in Übereinstimmung mit den Entscheiden der kantonalen Amtsstellen. Da sich die drei betroffenen Ställe am Altigerweg, in Dachsingen sowie in der Lerchen in Netstal ausserhalb der Bauzone befinden, ist der kantonale Entscheid letztlich bindend. Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens wurden die Ställe hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit eingehend geprüft mit dem Resultat, dass diese klar verneint werden konnte. Mit den Rückbauarbeiten wird im Laufe des Jahres begonnen.