Mit einfachen Massnahmen kann das Unfallrisiko reduziert werden. Damit der Nationalfeiertag unfallfrei gefeiert werden kann, empfiehlt die glarnerSach folgende Sicherheitstipps zu beachten:
· Für das Entfachen von Feuern oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die Weisungen der kantonalen oder kommunalen Behörden strikte zu befolgen.
· Das Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Menschen abgebrannt werden. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers ist ein Abstand von 40 bis 200 m zu Gebäuden und Waldrändern erforderlich.
· Beaufsichtigen Sie das 1. August-Feuer bis zum vollständigen Erlöschen.
· Vermeiden Sie jegliches Rauchen in der Nähe von Feuerwerk, besonders an Verkaufsständen.
· Lesen Sie vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper die Gebrauchsanweisung genau durch und halten Sie sich daran.
· Zündhölzer und Feuerwerkskörper sind von Kindern fern zu halten. Streichhölzer, Kracher und Schwärmer gehören nicht in unbeaufsichtigte Kinderhände.
· Starten Sie Raketen aus gut verankerten Flaschen oder Rohren. Raketen dürfen nicht direkt in die Erde gesteckt werden.
· Wenn ein Feuerwerkskörper nicht abbrennt, warten Sie mindestens fünf Minuten, bis Sie sich diesem nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser und unternehmen Sie keine Nachzündungsversuche (Explosionsgefahr).
· Schützen Sie Häuser und Wohnungen vor Irrläufern. Schliessen Sie Dachluken, Fenster und Türen, entfernen Sie entzündbare Materialien von Balkonen und rollen Sie Sonnenstoren ein.
· Denken Sie an die Haustiere und nehmen Sie Rücksicht; denn für diese ist die Knallerei mit grossem Stress verbunden.
Bei einem Brand gilt immer: Alarmieren (Feuerwehr 118) – Retten – Löschen.
Bei Fragen stehen die Präventionsexperten der glarnerSach, Telefon 055 645 61 61 zur Verfügung.
Die glarnerSach wünscht Ihnen ein schönes, ungetrübtes 1. August-Fest.