Ambulante Spitaltarife festgesetzt

Der Regierungsrat legt den Tarif für ambulante Behandlungen zwischen dem Kantonsspital Glarus und den Krankenversicherern auf 90 Rappen fest.



Ambulante Spitaltarife festgesetzt (zvg)
Ambulante Spitaltarife festgesetzt (zvg)

Die Kantonsspital Glarus AG (KSGL) kündigte die Tarifverträge über den ambulanten Tarif (Taxpunktwert) gemäss der Tarifstruktur Tarmed mit den Krankenversichererverbänden der Tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der CSS Kranken-Versicherung AG per 31. Dezember 2019. Da sich das KSGL und die Krankenversicherer in der Folge nicht auf einen neuen Tarif einigen konnten, musste der Regierungsrat den Tarif nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 festsetzen. Er tat dies gestützt auf einen Betriebsvergleich von 42 Ostschweizer und Zürcher Spitälern. Der festgesetzte Taxpunktwert von 90 Rappen entspricht dabei den Kosten einer effizienten Leistungserbringung. Er liegt um 7 Rappen höher als der bisherige Taxpunktwert von 83 Rappen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.