Anna Göldi – Die Bevölkerung hat die Geschichte aufgearbeitet

An der heutigen Sitzung hat sich der Regierungsrat auch mit dem Thema „Rehabilitation Anna Göldi“ beschäftig und begründet, warum er auf eine entsprechende Anregung nicht eintrat.



Keine Rehabilitierung: Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf (Bild: zvg)
Keine Rehabilitierung: Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf (Bild: zvg)

Der Regierungsrat des Kantons Glarus nimmt Anfragen und einen erschienenen Zeitungsbericht „Die Glarner Regierung will Anna Göldi nicht rehabilitieren“ auf. Er begründet, weshalb er auf eine solche Anregung nicht eintrat, wie er dies bereits dem Antragsteller gegenüber tat.

Es war ein klares Fehlurteil

Die Rehabilitation von Anna Göldi ist mit andernorts erfolgten Rehabilitationen, wie z.B. in Zürich, nicht vergleichbar, weil es bei ihr um eine einzelne Person geht und nicht um das allgemeine Hinweisen auf eine historische Schuld und Verantwortung wegen als Hexen hingerichteter Frauen. Über Anna Göldi wurde zweifellos ein Fehlurteil gefällt. Dies ist im Kanton Glarus seit langem die allgemein vorherrschende Meinung. Ihr tragischer Fall wird weder verschwiegen noch verdrängt; Publikationen, welche das bewegende Frauenschicksal schildern, wurden und werden mit Werkbeiträgen unterstützt. Die Schuld ist nicht wieder gut zu machen. Schuldige gibt es keine mehr, nicht einmal eine direkte Nachfolgebehörde des urteilenden Gremiums. Es ist zumindest fraglich, wieweit heute die Verantwortung für die Tat einer Lebensgemeinschaft von 1782 übernommen werden kann.

Die Glarnerinnen und Glarner haben die Geschichte aufgearbeitet

Zudem ist das am beispielhaftesten von Rehabilitation oder Ehrenrettung der einst zu unrecht Verurteilten zeugende Zeichen bereits gesetzt:

Die Glarner und Glarnerinnen haben die Geschichte aufgearbeitet, beschönigen nichts, sondern stehen zum gemachten Fehler ihrer Ahnen. Insbesondere die erwähnten Schriften tragen dazu bei, das Andenken an die an Anna Göldi begangene Missetat nicht vergessen gehen zu lassen. Sie, wie auch die neu geplante Publikation, wurden von Seiten des Regierungsrates immer – auch finanziell – unterstützt. Solche Art von Rehabilitation ist ehrlicher als eine nachträgliche, wie auch immer geartete Entschuldigung für einst begangenes Unrecht! – Von einer amtlichen Rehabilitation aufgrund von Aktivitäten zum 225-Jahr-Gedenken wollte nicht zuletzt auch aus Gründen der Pietät abgesehen werden.