Am vergangenen Wochenende entschied das Bundesgericht in Lausanne, dass die Aufnahmebeschränkung an der Kantonsschule Glarus nicht durch ein Gesetz verankert und somit nicht zulässig ist. Schülerinnen, die dieses Jahr trotz genügender Punkte nicht aufgenommen wurden, dürfen nun doch dem kommenden Sommer die erste Gymnasialklasse besuchen.
Der Regierungsrat entschied in der heutigen Sitzung, dass auch die betroffenen SchülerInnen des vergangenen Jahres ab kommenden Sommer in die erste Klasse des Untergymnasiums übertreten. Natürlich dürfen sie auch in ihrer Sekundarklasse verbleiben.
Der Rechtszustand besteht nun wieder so, wie vor der Einführung des Numerus clausus. Auf die Landsgemeinde vom nächsten Jahr wurde bereits ein Memorialantrag eingereicht. Somit wird das Glarnern Stimmvolk im kommenden Jahr über die Aufnahmebeschränkung an der Kantonsschule entscheiden. glarus24.ch interessiert sich für Ihre Meinung zum Thema "Numerus clausus". Machen Sie bei unserer <link>Umfrage mit.
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