Aufgabenentflechtung und Kugelfangsanierung

Die Glarner Gemeindepräsidentenkonferenz hat sich am Mittwoch letzter Woche in der Mehrzweckhalle Rüti - Gastgeber war Gemeindepräsident Mathias Vögeli - mit der Aufgabenentflechtung zwischen Gemeinden und Kanton in den Bereichen Werkhöfe, Forst, Strassen und öffentlichem Verkehr sowie mit der Kugelfangsanierung befasst.



Thomas Rageth
Thomas Rageth

Der Leiter der im Rahmen der Gemeindestrukturreform eingesetzten kantonalen Projektgruppe B3.3 „Werkhof/Forstbetriebe“, der frühere stellvertretende Oberförster und heutige KLL-Mitarbeiter Thomas Rageth, Gemeinderat von Schwändi, erläuterte die umfangsreichen Vernehmlassungsunterlagen, die von der Projektgruppe den Gemeinden zugestellt worden sind.

Vieles ist schon entflochten

Er stellte einleitend fest, dass die meisten Aufgaben bereits entflochten sind, doch gibt es Bereiche, wo die Aufgabenteilung neu geregelt und auch klarer gehandhabt werden muss oder kann. Die Projektgruppe hat sich auch mit dem Personalbedarf der Gemeinden befasst; ihre Vorschläge wurden vom Regierungsrat allerdings nicht voll akzeptiert. Die Regierung sähe weniger Personal.

Alles in allem sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten, z.B. bei der Organisation der Forstbetriebe; die Wandwege sollten in ihre alleinige Verantwortung fallen; mehr Selbstbestimmung schlägt die Projektgruppe auch beim Alpwesen vor. Klar auseinander zu halten, auch in finanzieller Hinsicht, sind die Kantons- und Gemeindestrassen, wobei auf das „Zwischending“ Gemeindeverbindungsstrassen zu verzichten wäre. Schliesslich soll der Kanton allein für den öffentlichen Verkehr verantwortlich sein; den Gemeinden stünde nur noch ein Anhörungsrecht zu.

Werk- und Forstbereich

Die Werkhöfe für den Unterhalt von Strassen, Wegen, Liegenschaften, Sportanlagen, aber etwa auch von Friedehöfen, sollten im Wesentlich so bleiben, wie sie sind. Auch die Wasserversorgung soll den Werkbetrieben anvertraut werden und nicht (wie z.B. in Glarus) den EW, deren neuzeitlichen Geschäftspolitik im Widerspruch zu den Ansprüchen der Wasserversorgung stehen könnte.

Den Forstbetrieben, dem so genannten grünen Bereich, oblägen die Waldpflege, doch erfüllen sie da auch auf Grund der Bundes- und Kantonsgesetzgebung hoheitliche Aufgaben, die aber vom Kanton abzugelten wären. Die Gemeinden sollen aber allein zuständig sein für die Organisation der Forstbetriebe, die Ausbildung und die Betriebsplanung. Die Alpen und die Landwirtschaft befänden sich ebenfalls beim „Grünen“, wobei auch hier noch einige hoheitliche und damit entschädigungsbedürftige Aufgaben zu erfüllen sind.

Auf Grund dieser Vorschläge ist natürlich die Gesetzgebung anzupassen. In der anschliessenden Diskussion wurde etwa die Kürzung des Stellenplans durch die Regierung in Zweifel gezogen.

„Jedes Dorf hat seine Bleimine“

Mit der „Feststellung“, dass jedes Dorf seine Bleimine habe, eröffnete Dr. Jakob Marti, Chef des Amtes für Umweltschutz, seine Bemerkungen und Ratschläge für die Sanierung der Kugelfänge der 25 noch in Betrieb stehenden Schiessanlagen und der ebenfalls 25 stillgelegten.

Es stecke eben Blei im Boden, so dass eine Beweidung problematisch wäre, und überdies könnte auch das Grundwasser gefährdet sein. Der Bund verlangt die Sanierung und sichert Beiträge zu; auch vom Kanton darf Geld erwartet werden.

Die Bleibelastung wird in Gramm pro Tonne gemessen. Sie kann hoch sein, aber auch so gering, dass die Kugelfänge nicht abgetragen werden müssen, sondern dass bei stillgelegten Wällen eine Bewaldung genügt. Bisherige Untersuchungen haben sehr verschiedene Resultate erzeigt, ohne dass man von einer dramatischen Lage reden müsste. Die Sanierungskosten können auch wesentlich geringer sein als oft geschätzt. Auf jeden Fall wären alle Kugelfänge zu untersuchen und alsdann die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.

Nur noch künstliche Kugelfänge

Sicher ist, dass die Kugelfänge in sanierten Anlagen erneuert werden müssen. Der Erdkugelfang und der Holzkugelfang sind „passé“. In Frage kommen nur noch die künstlichen Kugelfänge, bei denen die Geschosse in einer Art Wanne aufgefangen werden. Ein solches System ist allerdings teuer.

An den Kosten müssten sich neben Bund und Kanton auch die Gemeinden beteiligen, bei den Pistolenanlagen auch die Vereine als Eigentümer dieser Stände. Im Rahmen der Gemeindestrukturreform wird zu entscheiden sind, welche Stände überhaupt bestehen bleiben. Das ist noch nicht in allen drei künftigen Gemeindegebieten entschieden. (Nach unsern bisherigen Informationen, die allerdings eine gewisse Vorsicht erheischen, wird es in Glarus-Süd noch die 300-m-Anlagen von Schwanden, Linthal und Wichlen geben, dazu die Pistolenschiessstände Schwanden, Luchsingen und Engi. In Glarus-Mitte sind Bestrebungen im Gange, alle drei Stände von Glarus, Riedern und Netstal sowie die Pistolenanlagen von Ennenda, Glarus und Netstal zu erhalten. In Glarus-Nord sollen wohl alle Stände bestehen bleiben: Mollis, Näfels, Niederurnen, Bilten sowie die Pistolenanlagen von Mollis und Niederurnen.)

„Namensstreit“

Einen Gemeindevertreter für die Vorbereitung der Kontrolle von Holzfeuerungen konnte die Präsidentenkonferenz noch nicht finden. Unter „Varia“ bedauerte Gastgeber Mathias Vögeli den für Glarus-Nord vorgesehenen Namen „Linth“; dieser kollidiere doch mit Linthal; und „Fryberg“ für Glarus-Süd tue dem Image nicht gut; „Berg“ sei keine gute Propaganda.

Gebieterisch verlangte die Stadtglarner Präsidenten Andrea R. Trümpy ein Projekt für die Raumentwicklung. Der Präsident der Präsidenten, Fridolin Dürst, Obstalden, antwortete, das Problem sei erkannt.

Die Präsidentenkonferenz wurde mit einem Apéro mit leckeren Snacks abgeschlossen.