Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd

Der Rat legt die Termine für die Gemeinderats-Ersatzwahl fest. Als fünftes Mitglied für die Verwaltungskommission der Alters- und Pflegeheime Glarus Süd wählt der Rat Frau Barbara Hösli, Schwanden. Im Weiteren genehmigt der Rat einen Nachtragskredit für die Steinschlagschutzmassnahmen beim Risichopf in Elm.



Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd. Gemeindehaus in Mitlödi. (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd. Gemeindehaus in Mitlödi. (Bild: e.huber)

Wahltermine Ersatzwahl Gemeinderat

Am 30. November 2014 wurde Gemeinderat Kaspar Luchsinger für die zurücktretende Departementsvorsteherin Simone Eisenbart zum Departementsvorsteher gewählt. Für Kaspar Luchsinger ist nun eine Ersatzwahl in den Gemeinderat vorzunehmen. Dabei hat der Rat entschieden, den ersten Wahlgang zusammen mit der Eidg. Volksabstimmung vom 8. März 2015 durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 12. April 2015 terminiert.

Wahl in die Verwaltungskommission der Alters- und Pflegeheime Glarus Süd

Der fünfte Sitz in der VK der Alters- und Pflegeheime Glarus Süd war seit geraumer Zeit vakant. Nun konnte in Frau Barbara Hösli, Schwanden, eine versierte Finanzfachfrau gewonnen werden. Frau Hösli ist Leiterin Finanz- und Rechnungswesen bei der Weseta Textil AG in Engi und steht, nach der Ausbildung zur Sachbearbeiterin Rechnungswesen, kurz vor dem Abschluss zur Fachfrau Finanzen.

Nachtragskredit Steinschlagschutzmassnahmen Risichopf in Elm


Am 3. August 2014 ereignete sich beim Risichopf in Elm eine Rutschung, die verschiedene Steinschläge zur Folge hatte. Der Gemeinderat genehmigte dazu bereits im Oktober 2014 einen Nachtragskredit von 67 500 Franken. In der Zwischenzeit konnten die Arbeiten abgeschlossen werden. Zusätzliche Kosten entstanden durch die Sicherung des Menzi-Muck mit zusätzlicher Seilwinde, Verwendung von zusätzlichen Stahlpalisaden während der Bauzeit, Einbau von Bäumen in offener Hangfläche infolge erneuter Rutschungen und bedeutend grösserem Abtrag als vorgesehen. Dies verursachte Mehrkosten im Umfange von 25 200 Franken, der Rat genehmigte den entsprechenden Nachtragskredit. Dieser Betrag wird unter den Nutzniessern sowie Gemeinde und Kanton aufgeteilt. Der Gemeinde entstehen Mehrkosten von rund 3400 Franken.