Wer ein Bad betreibt, ist gesetzlich im Rahmen der Selbstkontrolle dazu verpflichtet, die Badewasserqualität jederzeit sicherzustellen. Um die Einhaltung der Anforderungen der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung durch die Betreiber der Badeanlagen zu überprüfen, werden amtliche Proben genommen.
Hohe Beanstandungsquote
2022 haben die amtlichen Wasserkontrolleure 119 Schwimm-, Plansch- und Rutschbecken sowie Whirlpools in 82 Einrichtungen wie Hotels, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Hallenbäder auf den pH-Wert und Chlorgehalt hin geprüft und Proben für weitergehende Untersuchungen im Labor erhoben. Das Badewasser wurde hinsichtlich weiterer Parameter analysiert, für die in der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung Höchstwerte festgelegt sind. 40 der 119 Proben (34%, Vorjahr: 47%) mussten beanstandet werden.
Auch Glarner Bäder betroffen
Insgesamt mussten 35 von 82 kontrollierten Einrichtungen beanstandet werden. Im Kanton Glarus wurden insgesamt 8 Proben in 3 Betrieben erhoben. 5 Proben mussten beanstandet werden. Die betroffenen Betreiber wurden aufgefordert, Massnahmen zur Sicherstellung einer einwandfreien Badewasserqualität umzusetzen. Nach Beurteilung der Kontrolleure fiel die Beanstandungsquote im Jahr 2022 zwar tiefer aus als im Vorjahr, sie bewegt sich aber immer noch auf hohem Niveau. Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf in vielen Einrichtungen bezüglich der Wahrnehmung ihrer Selbstkontrollpflicht.