Gegen die energierechtliche Bewilligung sind innerhalb der nachfolgenden Auflagefrist keine Rechtsmittel ergriffen worden. Damit ist die Bewilligung für den Bau dieses Pumpspeicherkraftwerkes rechtskräftig und die erste Tranche der Bewilligungsgebühr von 25 Millionen Franken wird fällig.
Die zuständigen Gremien der Kraftwerksgesellschaft werden Mitte September 2009 definitiv über den Baubeschluss entscheiden.
Klangvermischungen und Ungewohntes in der Kirche Matt



