Beiträge aus dem Kulturfonds

Für kulturelle Zwecke werden aus dem Kulturfonds 35 Einzelpersonen oder Organisationen durch die Kulturkommission oder den Regierungsrat Beiträge von total 553 100 Franken gewährt oder als Defizitdeckung zugesichert. Acht Gesuche wurden abgelehnt, auf ein Gesuch wurde nicht eingetreten.



Beiträge aus dem Kulturfonds

Durch den Regierungsrat werden bewilligt:

. Glarner Kunstverein, Leistungsvereinbarung 2016/17
Beitrag Fr. 230 000, Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr. 25 000

. Projekt Kunstvermittlung 2016/17, pro Jahr Fr. 7500

. Bergklang GmbH, Glarus, Sound of Glarus,
Leistungsvereinbarung 2016–2018 Fr. 30 000 pro Jahr
Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr. 30 000 pro Jahr

. Glarner Kammerchor, Hauptkonzert 2016 Beitrag Fr. 25 000
Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr. 10 000

. Soundzgood Events, Blues Night Glarus 2016 Fr. 8000

Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr. 4000

. Arbeitsgemein. Literatur, Richisauer Literatursommer Fr. 7000
Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr. 8000

. Arbeitskreis Glarner Tuch Gespräche, Int. Fachtagung Fr. 10 000


. Verein Kulturbuchhandlung Wortreich, Veranstaltungen
Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr 19 000

. 54. Glarner Kantonal Gesangfest 2016 in Niederurnen Fr. 10 000
Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr 10 000



Besonders zu erwähnen sind folgende grössere Beiträge:

Dem Glarner Kunstverein werden im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung 2016/ 2017 für den Betrieb des Kunsthauses wie bisher Beiträge von 230 000 Franken gewährt und ein Defizitbeitrag von 25 000 Franken zugesichert. Auch für das Projekt Kunstvermittlung wurden die Beiträge von jährlich 7500 Franken belassen.

Erstmals soll mit der Bergklang GmbH als Organisatorin des Sound of Glarus eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden, damit für alle Beteiligten Planungssicherheit besteht. Sie sieht für 2016–2018 feste Beiträge von 30 000 Franken und eine Defizitgarantie in gleicher Höhe vor. Ziel war es, die verschiedenen Beiträge des Kantons an das Stadt-Open-Air (Kulturförderung, Kantonsmarketing, Zivilschutz, öffentlicher Verkehr, Informatikdienst und Staatskanzlei) und die Leistungen der Bergklang GmbH in einer Rahmenvereinbarung für eine mehrjährige Dauer zu regeln, soweit dieser Anlass in der gleichen Grössenordnung durchgeführt wird.