Beiträge aus dem Sozialfonds

Der Regierungsrat spricht zwei Beiträge aus dem Sozialfonds.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

20 000 Franken an die Stiftung «Die Chance»

«Die Chance» ist eine gemeinnützige, in der Ostschweiz tätige Stiftung, welche sich für Jugendliche mit erschwerten Bedingungen engagiert: familiäre Überforderungen, schwieriges soziales Umfeld, Migrationshintergrund. Die Jugendlichen werden während der Lehrstellensuche und durch die gesamte Lehrzeit bis zum erfolgreichen Lehrabschluss betreut. Die Stiftung ist seit dem März 2011 im Kanton Glarus erfolgreich tätig. Sie finanziert sich über private Geldgeber und Sponsoren. Um die Weiterführung der wertvollen Arbeit der Stiftung im Kanton Glarus sicherzustellen, ist auch eine Unterstützung des Kantons Glarus erforderlich. Der Kanton Glarus unterstütze die Stiftung bereits bisher finanziell.

40 000 Franken an «Ufzgi und Sport Glarnerland»

Seit über zehn Jahren existiert an verschiedenen Orten in der Schweiz das Angebot «Ufzgi und Sport». Im Schuljahr 2019/2020 wurde im Rahmen eines fremdfinanzierten Pilotprojektes in Bilten «Ufzgi und Sport» im Kanton Glarus erstmals erfolgreich durchgeführt. Das Angebot richtet sich als Präventivmassnahme vor allem an Kinder und Jugendliche, welche ihre Freizeit zumeist mit selbstorganisiertem Sport verbringen und von zu Hause wenig Unterstützung in schulischen Belangen erhalten. «Ufzgi und Sport Glarnerland» versteht sich als offenes, freiwilliges und kostenloses Freizeitangebot für Kinder ab der 1. bis zur 4. Primarschul-Klasse. Das Projekt ist geplant für die Schuljahre 2021/22 bis 2024/25 und soll mit einem Gesamtbeitrag aus dem Lotteriefonds von insgesamt maximal 40 000 Franken unterstützt werden. Ziel ist, dass bis im Jahre 2023 alle drei Gemeinden im Regelbetrieb einen Standort betreiben und finanzieren.

Wie werden Beiträge aus dem Sozialfonds vergeben?

Der Regierungsrat entscheidet über die Zuwendung von Mitteln aus dem Sozialfonds aufgrund von Anträgen des zuständigen Departementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Tätigkeiten im Kanton und im Inland geniessen Vorrang. Über Beiträge bis 10 000 Franken kann das Departement in eigener Kompetenz entscheiden. Auf diese Weise dürfen aber jährlich höchstens 50 Prozent der Sozialfondsgelder verteilt werden.