Beitrag an den 2. Band Kunstdenkmäler Kanton Glarus

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Beitrag an den 2. Band Kunstdenkmäler Kanton Glarus» zu überweisen.



Aus dem Regierungsrat. (Bild: e.huber)
Aus dem Regierungsrat. (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Im Februar 2016 reichten mehrere Landräte eine Motion mit folgenden Forderungen ein:
«Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2017–2024 in der Höhe von max. 350 000 Franken (zirka 45 000 Fr. pro Jahr) zu unterbreiten. Dies als zweckgebundenen Beitrag an den Historischen Verein des Kantons Glarus für die Erarbeitung des 2. Bandes der Kulturgüter des Kanton Glarus (Gemeindegebiet Glarus Süd).»

Zur Begründung des Vorstosses verweisen die Motionäre im Wesentlichen auf die Bedeutung der Bücherreihe «Die Kunstdenkmäler der Schweiz» als nationales Vorhaben. Der im Sommer 2015 vom Regierungsrat beschlossene Verzicht auf die Fortsetzung der Arbeiten an diesem Projekt widerspreche der ursprünglichen Absicht diametral. Der 1. von einst drei erwogenen Glarner Bänden werde im Jahr 2017 erscheinen. Ein Rückzieher zum jetzigen Zeitpunkt sei unverständlich. Um die weiteren Bände doch noch erstellen zu können, habe nun der Historische Verein des Kantons Glarus (HVG) die Verantwortung und die Trägerschaft für das Projekt übernommen. Grundsätzlich solle die Finanzierung in analoger Art und Weise wie beim 1. Band über Steuermittel, Kulturfondsgelder und Beiträge von Stiftungen erfolgen. Es bestehe jedoch die Absicht, weitere private Mittel aufzutreiben, um damit den Kanton zu entlasten. Neu will der HVG dafür sorgen, dass Private rund einen Achtel der Gesamtkosten (mindestens 150 000 Fr.) übernehmen. Dadurch reduziere sich der Anteil des Kantons zulasten der Steuerreserven oder der Erfolgsrechnung auf maximal 350 000 Franken oder weniger.

Stellungnahme des Regierungsrates


Der Regierungsrat hat sich im Frühjahr 2015 intensiv mit den nächsten Schritten im Projekt Kunstdenkmäler-Bände auseinandergesetzt. Die nächste Etappe unter Federführung des Kantons hätte einen Rahmenkredit von 1,35 Mio. Franken erfordert. Der Regierungsrat erachtete es aus finanzpolitischen Gründen und im Kontext der umfassenden Effizienz- und Effektivitätsanalyse mit zum Teil einschneidenden Sparmassnahmen jedoch nicht als opportun, diese Mittel aufzuwenden. Er entschied, dem Landrat keinen Verpflichtungskredit für einen 2. Band zu beantragen und die befristete Anstellung des mit der Erarbeitung von Band I betrauten Kunsthistorikers nicht zu verlängern.

Auch zum heutigen Zeitpunkt ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Kunstdenkmäler-Bände zwar von Spezialisten und Interessierten genutzt werden, aber für die Aufgabenerfüllung des Kantons nicht zwingend notwendig sind. Trotzdem ist er bereit, eine (finanzielle) Beteiligung erneut zu prüfen, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Sachlage hat sich aufgrund der Übernahme der Trägerschaft durch den HVG deutlich verändert, insbesondere da Aussicht auf einen erheblichen, zusätzlichen Finanzierungsbeitrag von privater Seite besteht. 


2. Mit dem neuen Trägerschaftsmodell herrscht Klarheit bezüglich Entscheidkompetenz: Ein Beitrag an eine private Trägerschaft im beantragten Umfang fällt in die Zuständigkeit des Landrates. 


3. Der kulturhistorische Wert, den das Werk für den Kanton hat, ist ausgewiesen. 


Die neue Trägerschaft will zur Umsetzung ihres Vorhabens am bewährten Prinzip der gemischten Finanzierung festhalten, aber einen grösseren Teil der benötigten Mittel auf weiteren Kanälen beschaffen. Dazu gehört auch der in der Motion genannte Beitrag aus dem Kulturfonds in unveränderter Höhe von zwei Achteln der Projektkosten bzw. rund 325 000 Franken. Der Kanton muss aber über einen solchen Beitrag gemeinsam mit den explizit beantragten Steuermitteln (total 675 000 Fr.) beschliessen, da gemäss Lotteriegesetz das Bruttoprinzip für Vorhaben, die sowohl ordentliche Staatsmittel als auch Lotteriegelder beanspruchen, gilt.