Beitrag an Sofortmassnahmen zur Sanierung der Plängglirunse in Netstal

An die subventionsberechtigten Kosten von 280 000 Franken für die Sanierung der Plängglirunse in Netstal, 2. Etappe, wird ein Kantonsbeitrag von netto 30 Prozent, im Maximum 84 000 Franken, der effektiven Kosten zugesichert. Gemäss Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton wird zudem ein Bundesbeitrag von 35 Prozent, im Maximum 98 000 Franken, zugesichert. Dies beschloss der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Für die Zusicherung der Kantons- und Bundesbeiträge wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass die Gemeinde gewillt ist, die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen. Eine rechtskräftige Veranlagung der einzelnen Grundeigentümer wird dagegen nicht vorausgesetzt. Für Beiträge an Sofortmassnahmen wird aufgrund der Dringlichkeit ausnahmsweise auf diesen Nachweis verzichtet, wobei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind.

An der Ostflanke des Wiggis ereignete sich im Februar 2016 ein Felssturz aus der Plänggliwand. Am 21. Februar 2016 trat als Folge der starken Niederschläge und der einsetzenden Schneeschmelze die Runse über ihr Bachbett aus. Sie brach linksseitig aus dem Gerinne aus und floss über das Kulturland ab. Als erste Sofortmassnahmen wurden das Gerinne ausgebaggert und der Geschiebesammler entleert. Weiter wurden mit den Murgangablagerungen zwei Dämme aufgeschüttet, um die Runse wieder zurück ins Gerinne zu leiten. Am 1. Juni 2016 trat sie jedoch erneut über die Ufer.

Die im März 2016 umgesetzten ersten Sofortmassnahmen haben sich grundsätzlich bewährt, müssen jedoch ergänzt werden. Im Bereich des Kegelhalses liegt immer noch viel Sturzmaterial. Die Wahrscheinlichkeit von Gerinneausbrüchen ist gross. Bei einem solchen Ereignis würden die Sportanlagen, mehrere bewohnte Gebäude sowie die Kantonsstrasse gefährdet. Folgende Massnahmen werden nun zusätzlich getroffen:

– Ausbau bestehender Wiesenweg entlang Plängglirunse als Maschinenweg
– Ausbau bestehender Maschinenweg bis zum Butzirunssammler
– Neuer Schutzdamm rechte Gerinneseite, zirka 200 m
– Verlängerung bestehender Schutzdamm linke Seite