Im Sommer 2021 reichten Landrat Samuel Zingg und Mitunterzeichnende die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» ein. Darin fordern sie eine Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz, wonach die «zonengewichteten Grundstücksflächen» nicht mehr als Bemessungsmethode für die Abwasser-Grundgebühr verwendet werden sollen.
Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen. Die bestehende Regelung aus dem Jahre 1995 wird gesamtschweizerisch diskutiert und der Preisüberwacher hat sich bereits 2017 explizit gegen Modelle ausgesprochen, welche auf den sogenannten zonengewichteten Grundstücksflächen beruhen. Vor diesem Hintergrund ist die noch gültige kantonale Gewässerschutzverordnung zu hinterfragen.